1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/357 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2009 wird mit einer Bilanzsumme von 75.971.860,35 € festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/357 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2009 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 896.552,77 €  wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/357 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2009 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.712.514,31 € wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage VIII/357 als Anlage IV beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 896.552,77 € wird mit einem Teilbetrag von 805.303,72 € durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und dem verbleibenden Restbetrag von 91.249,05 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/357.

 

Frau Graf von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH stellte die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) vor und verwies dabei auch auf Vergleichszahlen vergleichbarer kleinerer Kommunen in NRW. Zusammenfassend erklärte sie, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspreche und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittele.

 

Herr Fedder fragte, was genau eine „vergleichbare kleinere Kommune“ bedeute.

 

Frau Graf antwortete, dass es sich hierbei um Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern handele. Strukturell könne aber kein Vergleich gezogen werden.

 

Herr Fedder erkundigte sich, warum keine Kennzahlen des NRW-Durchschnittes kleinerer Kommunen für die Liquiditätsverhältnisse vorlägen.

 

Frau Graf erklärte, dass das nicht so einfach möglich sei, da die Concunia GmbH die Liquiditätskennzahlen anders ermittele als im NKF-Kennzahlenset vorgesehen sei. Im NKF-Kennzahlenset werden alle sonstigen Rückstellungen als kurzfristig eingestuft. Die Concunia GmbH dahingegen stufe diese als langfristig ein. Vergleichszahlen würden aber derzeit ermittelt. 

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: