Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Nordsiedlung“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/344 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. November 2011. Zwischenzeitlich seien hierzu noch zwei Ergänzungsvorlagen – SV VIII/344/1 und SV VIII/344/2 – erstellt worden, die den Ratsmitgliedern vorlägen.

 

Anhand von Folien erläuterte er die entsprechenden Änderungen.

 

Ratsmitglied Fedder erklärte, dass es nicht richtig sei, mit zweierlei Maß zu messen. In einem ähnlich gelagerten Fall an der Hauptstraße in Osterwick sei anders entschieden worden.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass ohne Bebauungsplanänderung keine Genehmigung des Bauvorhabens möglich sei. Es sei im Interesse der Gemeinde, junge Familien in Rosendahl zu halten. Hierzu wäre es vertretbar, in einem gewissen Rahmen dem Bauwilligen entgegenzukommen, zumal es sich in diesem Fall nur um eine geringe Abweichung von 1 bis 2 Grad Dachneigung handele.

 

Ratsmitglied Fedder ergänzte, dass es ihn nicht um den vorliegenden Fall ginge, sondern um die Kritik am früheren Vorgehen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse kritisierte ebenfalls, dass Ungerechtigkeit erzeugt werde. Bebauungspläne sollten so erstellt werden, dass Änderungen dieser Art nicht mehr notwendig seien. Nun würden jene bestraft, die sich an die Vorgaben der Bebauungspläne gehalten hätten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erinnerte daran, dass es seit 2004 auf Wunsch seiner Fraktion Ziel sei, Bebauungspläne so aufzustellen, dass genügend Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Bauvorhaben gegeben sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ergänzte, dass die Haltung der Grüne-Fraktion zu der Gestaltung der Bebauungspläne zur Genüge bekannt sei. In der Vergangenheit wäre die Vorgehensweise nicht zufriedenstellend gewesen. Im Übrigen hätten sich alle an Recht und Gesetz zu halten. Da die alten Bebauungspläne nicht gut seien, könne man in diesem Fall großzügig sein und der Änderung zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing gab zu bedenken, dass man das, was man dem einen ermöglicht, auch für den anderen gültig sein müsse. Der Bebauungsplan sei alt und auch mit Zustimmung der SPD-Fraktion verabschiedet worden.

 

Gegen diese Einschätzung verwahrte sich Fraktionsvorsitzender Branse. Seine Fraktion könne mit diesen Plänen nicht in Zusammenhang gebracht werden. Es sei der Wunsch aller, die Vorschriften nicht mehr so eng zu fassen. Hier ginge es nur um Ungerechtigkeiten gegenüber denjenigen, die sich an Vorschriften hielten.

 

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: