Allgemeiner Vertreter Gottheil berichtete über die Durchführung der Beschlüsse aus der Sitzung am 05. Oktober 2011.

In dieser Sitzung sei unter dem TOP 4 ö.S. kein Beschlussvorschlag für den Rat zur Kündigung der mit der Stadt Coesfeld am 23. Dezember 1975 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule gefasst worden, da seitens der Ausschussmitglieder noch Beratungsbedarf angemeldet worden sei.

In der Ratssitzung am 01. Dezember 2011 sei dann der Beschluss zur Kündigung gefasst worden. Mit Verfügung des Kreises Coesfeld vom 19. Januar 2012 sei die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule durch die Gemeinde Rosendahl zum 31. Dezember 2011 bestätigt und im Amtsblatt des Kreises Coesfeld vom 23. Januar 2012 bekannt gemacht worden.

Aus dem Schreiben des Kreises Coesfeld gehe hervor, dass die Kündigung nach Auskunft des Innenministeriums nicht der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedurfte. Das Schreiben werde der Niederschrift beigefügt (Anlage I).

Auf die Bekanntmachung der Kündigung durch den Kreis werde im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Rosendahl hingewiesen.

 

Der Bericht wurde ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.