Die Leitung der Musikschule Billerbeck-Coesfeld-Rosendahl wird aufgefordert, solange keine Schülerinnen und Schüler aus Rosendahl, die nicht kostendeckend unterrichtet werden können, aufzunehmen, bis der Umlageanteil der Gemeinde Rosendahl auf 20.000,-- € jährlich (alternativ: 30.000,-- € jährlich) reduziert ist.

Über die Entwicklung der Schülerzahlen aus Rosendahl ist jährlich jeweils bis zum 15. Januar des Folgejahres ein detaillierter Bericht vorzulegen, der insbesondere Angaben darüber enthält, wie viele Schülerinnen und Schüler Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Grundstufenunterricht und Klassenunterricht erhalten und welcher Anteil (Unterrichtstunden) davon kostendeckend und welcher Anteil nicht kostendeckend durchgeführt werden konnte.


Abstimmungsergebnis:                         7 Nein Stimmen

                                                              2 Enthaltungen

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war damit abgelehnt.

 

 

 

Er ließ weiter abstimmen über die Zustimmung zum Produkt 17 – Musikschule.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Dem im Entwurf des Haushaltes 2012 enthaltenen Teilergebnisplan für das Produkt

 

17 - Musikschule

 

wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                        einstimmig

 

 

 

Er ließ sodann über seinen Antrag abstimmen, die Verwaltung zu beauftragen, die Rechtsverbindlichkeit der Aussagen in dem Gutachten von Dr. Robers prüfen zu lassen, insbesondere die Möglichkeit eines Ausstieges aus dem Zweckverband Musikschule.

 

Abstimmungsergebnis:                        7 Ja Stimmen

                                                              2 Enthaltungen

 

Der Antrag war damit angenommen.


Dieser TOP wurde nach dem TOP 9 ö.S. beraten.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf begrüßte Frau Dr. Boland-Theißen als Verbandsvorsteherin der Musikschule Coesfeld-Billerbeck-Rosendahl sowie Herrn Gerigk und verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/370. Er bat darum, dass Niveau der folgenden Beratung sachlich zu halten.

 

Bürgermeister Niehues teilte zunächst mit, dass er den Kommentar in der Allgemeinen Zeitung am 27. Januar 2012 mit dem Titel „Abschied aus der Bildung“ nicht gerne gelesen habe. Es sei nicht das Ziel der Gemeinde Rosendahl, sich aus der Bildung zu verabschieden, sondern Kosten einzusparen. Es gebe neben der Musikschule noch weitere Möglichkeiten für eine musikalische Ausbildung von Kindern. Er ließ hierzu Flyer der „Musikwerkstatt Westmünsterland e.V.“ verteilen (Anlage III). Bei der „Musikwerkstatt Westmünsterland e.V.“ erhielten derzeit rd. 85 Rosendahler Kinder Musikunterricht, davon etwa 2/3 aus Darfeld und 1/3 aus Osterwick, vereinzelt auch einige Kinder aus Holtwick. Das Angebot koste die Gemeinde keinen Zusatzbeitrag. Lediglich die Unterrichtsräume in der Grundschule Darfeld würden der „Musikwerkstatt Westmünsterland e.V.“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Wie einem Presseartikel (Anlage IV) zu entnehmen sei, biete ferner der Musikverein Holtwick eine Ausbildung für verschiedene Instrumente, wie Trompete, Posaune, Tenorhorn, Waldhorn, Querflöte, Klarinette und Schlagzeug an. Auch die Musikkapelle der Feuerwehr Darfeld biete eine Ausbildung in den meisten vorgenannten Instrumentalfächern an.

 

Das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) müsse umgesetzt werden. Das eigentliche Ziel einer Halbierung der Umlage für die Musikschule sei nicht zu erreichen. Daher müsse heute festgelegt werden, wie weit die Gemeinde Rosendahl bereit sei, für die Musikschule zu zahlen. Daher habe er Frau Dr. Boland-Theißen gebeten, darzulegen, wie sich die finanzielle Situation darstelle und welche Auswirkungen eine Reduzierung der Unterrichtsstunden für die Gemeinde Rosendahl habe. Abschließend machte er deutlich, dass heute Abend kein Ausstieg aus der Musikschule beschlossen werden solle. Es gehe darum, ob der Umlageanteil der Gemeinde Rosendahl reduziert werden könne.

 

Ausschussmitglied Schaten machte an dieser Stelle deutlich, dass ihrer Ansicht nach die Ausbildung in Musikkapellen und der Musikschule nicht miteinander zu vergleichen seien. Sie habe nach jahrelangem Unterricht in der Musikschule ihr Musikstudium auf diese Ausbildung aufbauen können. Die Ausbildung in den Kapellen ziele in erster Linie auf die Ausbildung von Nachwuchs in den eigenen Reihen.

 

Dr. Boland-Theißen bedankte sich bei ihren Vorrednern und erklärte, dass es sich bei der Musikschule um ein kleines Unternehmen auf einem Mitbewerbermarkt handele. Sie wolle im Folgenden mit einer ausführlichen Präsentation Informationen als Entscheidungshilfe für die Ausschussmitglieder liefern (Anlage V).

Dabei machte sie deutlich, dass eine Reduzierung der Unterrichtsstunden für Rosendahl, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, zu einer deutlichen Erhöhung der Umlagen für Billerbeck und Coesfeld führe. Durch den vermehrten Einsatz von Honorarkräften sei zwar eine Kostendämpfung möglich, die aber letztendlich nur zu einem Einsparpotential von rd. 1.500 € im Gegensatz zu den im HSK geforderten 20.000 € führe.

Sie wies ferner darauf hin, dass die Satzung des Zweckverbandes ein Kündigungsrecht eines Mitgliedes nicht vorsehe. Diese Satzung sei vom Rat der Gemeinde Rosendahl einstimmig verabschiedet worden. Eine Kündigung sei nur möglich, wenn die Existenz eines Mitgliedes gefährdet sei. Dies sei aber durch eine Haushaltssicherung, die zum strikten Sparen anhalte, nicht gegeben. Dazu gebe es ein rechtliches Gutachten von Dr. Robers, Jurist und Beigeordneter der Stadt Coesfeld, das auch Bürgermeister Niehues seit dem gestrigen Tage vorliege (Anlage VI).

 

Fragen der Ausschussmitglieder wurden von Frau Dr. Boland-Theißen während und nach der Präsentation beantwortet.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf bedankte sich bei Dr. Boland-Theißen für die ausführliche Darstellung. Er bezeichnete die Situation des Ausschusses als schwierig, da sowohl die Beschlussvorlage des Bürgermeisters, die er im Übrigen nicht für rechtsverbindlich halte, als auch die Ausführungen von Dr. Boland-Theißen nicht zu einer eindeutigen Lösung beitrügen.

Er wisse nicht, ob unter diesen Umständen heute ein Beschluss gefasst werden könne, allerdings wolle er auch den Anweisungen des Bürgermeisters nicht Folge leisten, heute nicht über einen Ausstieg aus dem Zweckverband zu beschließen.

Er schlage daher vor, den Haushalt grundsätzlich zu beschließen, da dies nicht bedeute, dass ein bereit gestellter Betrag auch ausgegeben werden müsse. Er beantrage, dem weiteren Beschlussvorschlag nicht Folge zu leisten, sondern die Verwaltung zu beauftragen, die Rechtsverbindlichkeit der Aussagen in dem vorgelegten Gutachten zu prüfen, insbesondere die Möglichkeit eines Ausstieges aus dem Zweckverband Musikschule. Er selbst habe keine Affinität zum Ausstieg, aber es müssten alle Möglichkeiten geprüft werden.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf ließ im Folgenden zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: