Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Erweiterung Nordsiedlung” im Ortsteil Holtwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/375 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/375.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragte, ob die entstehenden Kosten von den Antragstellern übernommen würden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass Bebauungsplanänderungen als Serviceleistung ohne Kostenbeteiligung für die Bürger durchgeführt würden. 

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: