Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/376 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/376.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, ob es zu dem auf dem angrenzenden Grundstück vorhandenen Trafohäuschen eine vorgeschriebene Abstandsfläche gebe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass sie sich dazu beim Kreis Coesfeld erkundigt und die Auskunft bekommen habe, dass das Trafohäuschen keine Abstandsfläche auslöse.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: