Das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwick Nord“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/379 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext und Begründung, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/379.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass die SPD-Fraktion es für unverständlich und überflüssig halte, dass durch die Vorgabe von Farben für die Dachpfannen weiterhin Einschränkungen gemacht würden. Es sei vollkommen ausreichend, für die Dacheindeckung Dachpfannen oder ein Naturdach vorzugeben.

 

Nach kurzer Diskussion einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, den Satzungstext und die Begründung für den Satzungsentwurf zur Bebauungsplanänderung dahingehend zu ändern, dass der § 3 „Dacheindeckung“ der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81 BauO NRW folgende Fassung erhalten solle: „Die Dacheindeckung ist in Dachpfannen oder als Naturdach auszuführen.“

 

Ausschussmitglied Riermann hegte Zweifel daran, dass solche im Amtsblatt mitgeteilten Änderungen die betroffenen Bürger erreichen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Amtsblatt im Internet intensiv genutzt werde, im Gegensatz zu den in Papierform ausliegenden Amtsblättern. Zusätzlich könne aber in diesem Fall auch eine Information über die Presse erfolgen.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: