Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/376 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 09. Februar 2012.

 

Der Rat folgte dem Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: