Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Der in der Sitzung des Rates am 22.02.2012 zugeleitete Entwurf der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/387 und den zur aktuellen Sitzung für jedes Ratsmitglied vorgelegten Entwurf zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010. 

 

Kämmerer Isfort erläuterte im Folgenden den Entwurf des Jahresabschlusses 2010, der sich aus den Bereichen Bilanz, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung sowie den Teilrechnungen zusammensetzt, anhand einer ausführlichen Power Point Präsentation.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: