Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Amt für Umwelt- und Wasserwirtschaft des Kreises Coesfeld darüber informiert habe, dass nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom 24. Januar 2011, Az. 14 K 309/10 sowie eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 11. November 2011, Az. 14 A 596/11, die Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen bedarfsgerecht zu erfolgen habe. Das bedeute, dass eine Kleinkläranlage, die nach anerkannten Regeln der Technik belüftet und regelmäßig professionell gewartet werde, nach Vorlage des Wartungsberichtes möglicherweise erst nach 5 Jahren entleert werden müsse. Die Gemeinde Rosendahl handhabe das grundsätzlich auch schon so, allerdings müsse die „Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ entsprechend angepasst werden, da hier unter § 6, Punkt 1 eine Entleerung in mindestens zweijährigen Abständen festgelegt sei.

Er werde daher eine Satzungsänderung in der nächsten Sitzung des Ver-und Entsorgungsausschusses am 28. Juni 2012 zur Beratung vorlegen.

 

Ausschussmitglied Söller fragte, ob im Falle einer notwendigen Satzungsänderung dies nicht in der Ausschusssitzung im November erfolgen könne, in der ohnehin die Satzungen beraten würden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Sitzung im Juni auf jeden Fall notwendig sei und man daher die Satzungsänderung auch in dieser Sitzung beschließen könne. Damit werde die ohnehin sehr umfangreiche Tagesordnung der Novembersitzung etwas entlastet.