Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/402 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         2 Ja Stimmen

                                                              5 Nein Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war damit abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/402 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, jedoch ohne die Grundstücke Gemarkung Darfeld, Flur 22, Flurstücke Nr. 35 und 29 teilweise, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:                       4 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            2 Enthaltungen

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/402.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Plans die in der Sitzungsvorlage vorgestellte Bebauungsplanaufstellung. Er erklärte, dass es für die Genehmigung des geplanten Generationenparks notwendig sei, einen Bebauungsplan für einen Teilbereich des  Wohngebietes „Am Spielberg“ aufzustellen, da sich hier auch noch ein nicht mehr genutztes Gewerbegrundstück und ein Spielplatz befinde, der mit der Fertigstellung des Generationenparks aufgegeben und als Wohngrundstück vermarktet werden solle. Dabei solle das bisher als Ackerfläche genutzte Grundstück „Vielhauer“ sowie ein weiteres östlich angrenzendes Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Nach der Umplanung des Generationenparks könne der erforderliche Immissionsschutz für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden, so dass keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen an der Grenze zur Wohnbebauung notwendig seien.

Zudem sei es geplant, dass die Kosten für die Stichstraßen und die Kanalanschlüsse für die zusätzlichen Wohnbauflächen von den jeweiligen Eigentümern getragen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf zeigte sich irritiert, dass er in vorherigen Sitzungen bereits mehrfach nachgefragt habe, ob es einen Zwang zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ gebe, was Bürgermeister Niehues auch bejaht habe. Er verstehe die Sitzungsvorlage jedoch so, dass es sich lediglich um eine Empfehlung des Kreises Coesfeld handle. Zudem würde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Wohnbaugrundstück auf einer ehemaligen Deponiefläche ausgewiesen. Das bedeute ein verstärktes Monitoring in diesem Gebiet. Das gefalle der CDU-Fraktion überhaupt nicht.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Kreis Coesfeld den Generationenpark nicht genehmigen werde, wenn für die bereits vorhandene Wohnbebauung nicht vorher durch einen Bebauungsplan eine eindeutige Festlegung als allgemeines Wohngebiet erfolge.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf machte deutlich, dass für die CDU-Fraktion die Einbeziehung des Grundstücks „Vielhauer“ und des dahinter liegenden Ackergrundstücks in einen eventuell aufzustellenden Bebauungsplan absolut nicht in Frage komme.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte, dass der Rat die zusätzliche Ackerfläche aus dem Bebauungsplan herausnehmen könne. Das Grundstück „Vielhauer“ müsse aber in den Bebauungsplan einbezogen werden, da für dieses Grundstück Anliegerbeiträge sowie Kanalanschlussbeiträge gezahlt wurden und es deshalb im guten Glauben als Wohnbaugrundstück erworben wurde. Er gehe davon aus, dass die Familie Vielhauer anderenfalls Klage erheben werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass man ein entsprechendes Gerichtsverfahren gerne abwarten wolle. Zudem weise er darauf hin, dass in dem Lärmschutzgutachten davon ausgegangen werde, dass nach 22 Uhr keine Geräuschemmission vom Generationenpark ausgehe. Diese Einschränkung werde von der CDU-Fraktion abgelehnt. 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass er bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass der zukünftige Generationenpark auf einem gewidmeten Bahngelände erstellt werden solle. Daher sei der Kreis Coesfeld nicht berechtigt, für die Genehmigung des Generationenparks die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Spielberg“ zu fordern.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass es darum gehe, für das angrenzende Wohngebiet eine klare Rechtslage zu schaffen, da momentan das Gebiet „Am Spielberg“ im Flächennutzungsplan noch teilweise als Gewerbefläche ohne Entwicklung ausgewiesen sei, aber tatsächlich kein Gewerbe mehr vorhanden sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er hier keinen Zusammenhang erkennen könne, da der Kreis Coesfeld keine Berechtigung habe, über eine Bebauung eines Bahngeländes zu entscheiden. Die SPD-Fraktion werde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ ablehnen.

 

Ausschussmitglied Everding erkundigte sich, ob die Genehmigung des Generationenparks tatsächlich von dem heutigen Beschluss abhänge und ob auch die Festsetzung der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr festgeschrieben werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte nochmals die Notwendigkeit des Bebauungsplans für die Genehmigung des Generationenparks. Die Einhaltung der Nachtruhe sei gesetzlich geregelt und brauche daher nicht im Bebauungsplan festgeschrieben werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die CDU-Fraktion der Aufstellung des Bebauungsplanes für die vorhandene Wohnbebauung „Am Spielberg“ zustimmen werde, wenn dies für die Genehmigung des Generationenparks zwingend notwendig sei. Die Einbeziehung des Grundstückes „Vielhauer“ sowie der dahinter liegenden Ackerfläche werde aber abgelehnt werden.

 

Ausschussmitglied Eimers nahm ab hier an der Sitzung teil. Vertreter Steindorf verfolgte als interessiertes Ratsmitglied die Sitzung weiter.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte, wie es mit der Bodenbelastung durch die angrenzende  ehemalige Deponiefläche aussehe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass nach dem Bodengutachten, das vor über einem Jahr erstellt worden sei, von der ehemaligen Hausmülldeponie keine Gefahren ausgehen.

 

Ausschussmitglied Everding teilte mit, dass sich die WIR-Fraktion in ihren Beratungen dazu entschlossen habe, gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes zu stimmen. Wenn jedoch die Genehmigung für den Generationenpark davon abhängig sei, könne sie sich aktuell nicht dazu durchringen.

 

Bürgermeister Niehues machte nochmals deutlich, dass es bisher nur einen Flächennutzungsplan für dieses Gebiet gebe und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die vorhandene Wohnbebauung mit der Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ notwendig sei, um Rechtssicherheit für die Genehmigung des Generationenparks zu erlangen.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, ob die Aufstellung des Bebauungsplanes zwingend an die Einbeziehung der Grundstücke „Vielhauer“ und des dahinter liegenden Ackergrundstückes gekoppelt sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Grundstück „Vielhauer“ und das dahinter liegende Ackergrundstück ausgenommen werden könnten. Er bitte aber darum, wenigstens das Spielplatzgrundstück einzubeziehen, damit eine spätere Veräußerung als Wohnbaugrundstück möglich sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck stellte den Antrag, den Bebauungsplan „Am Spielberg“ nur für den vorhandenen Wohnbaubestand sowie das Spielplatzgrundstück und das Grünflächengrundstück im Bereich der Vechte aufzustellen. Die Grundstücke „Vielhauer“ und das dahinter liegende Ackergrundstück sollen nicht einbezogen werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, warum in der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Traufhöhe von 4,50 m festgesetzt sei. Man habe doch schon mehrfach darüber gesprochen, bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen eine weitestgehende Freigabe der Festsetzungen zu ermöglichen.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass das Planungsbüro hier einmal das ansteigende Gelände und auch die bereits bestehende Wohnbebauung berücksichtigt habe. Mit der Festsetzung solle eine gestalterische Abrundung des bereits bestehenden Wohngebiets erreicht werden.

 

Ausschussvorsitzender Schenk ließ zunächst über den Verwaltungsvorschlag als weitestgehenden Vorschlag abstimmen: