Sitzung: 02.05.2012 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: VIII/402
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/402 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja Stimmen
5 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war damit abgelehnt.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/402 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, jedoch ohne die Grundstücke Gemarkung Darfeld, Flur 22, Flurstücke Nr. 35 und 29 teilweise, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/402.
Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Plans die in der
Sitzungsvorlage vorgestellte Bebauungsplanaufstellung. Er erklärte, dass es für
die Genehmigung des geplanten Generationenparks notwendig sei, einen
Bebauungsplan für einen Teilbereich des
Wohngebietes „Am Spielberg“ aufzustellen, da sich hier auch noch ein
nicht mehr genutztes Gewerbegrundstück und ein Spielplatz befinde, der mit der
Fertigstellung des Generationenparks aufgegeben und als Wohngrundstück
vermarktet werden solle. Dabei solle das bisher als Ackerfläche genutzte
Grundstück „Vielhauer“ sowie ein weiteres östlich angrenzendes Grundstück als
Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Nach der Umplanung des Generationenparks könne der erforderliche
Immissionsschutz für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden, so dass
keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen an der Grenze zur Wohnbebauung notwendig
seien.
Zudem sei es geplant, dass die Kosten für die Stichstraßen und die
Kanalanschlüsse für die zusätzlichen Wohnbauflächen von den jeweiligen
Eigentümern getragen werden.
Fraktionsvorsitzender Steindorf zeigte sich irritiert, dass er in
vorherigen Sitzungen bereits mehrfach nachgefragt habe, ob es einen Zwang zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ gebe, was Bürgermeister Niehues
auch bejaht habe. Er verstehe die Sitzungsvorlage jedoch so, dass es sich
lediglich um eine Empfehlung des Kreises Coesfeld handle. Zudem würde mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes ein Wohnbaugrundstück auf einer ehemaligen
Deponiefläche ausgewiesen. Das bedeute ein verstärktes Monitoring in diesem
Gebiet. Das gefalle der CDU-Fraktion überhaupt nicht.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Kreis Coesfeld den
Generationenpark nicht genehmigen werde, wenn für die bereits vorhandene
Wohnbebauung nicht vorher durch einen Bebauungsplan eine eindeutige Festlegung
als allgemeines Wohngebiet erfolge.
Fraktionsvorsitzender Steindorf machte deutlich, dass für die
CDU-Fraktion die Einbeziehung des Grundstücks „Vielhauer“ und des dahinter
liegenden Ackergrundstücks in einen eventuell aufzustellenden Bebauungsplan
absolut nicht in Frage komme.
Bürgermeister Niehues bestätigte, dass der Rat die zusätzliche
Ackerfläche aus dem Bebauungsplan herausnehmen könne. Das Grundstück
„Vielhauer“ müsse aber in den Bebauungsplan einbezogen werden, da für dieses
Grundstück Anliegerbeiträge sowie Kanalanschlussbeiträge gezahlt wurden und es
deshalb im guten Glauben als Wohnbaugrundstück erworben wurde. Er gehe davon
aus, dass die Familie Vielhauer anderenfalls Klage erheben werde.
Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass man ein entsprechendes
Gerichtsverfahren gerne abwarten wolle. Zudem weise er darauf hin, dass in dem
Lärmschutzgutachten davon ausgegangen werde, dass nach
Ausschussmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass er bereits mehrfach
darauf hingewiesen habe, dass der zukünftige Generationenpark auf einem
gewidmeten Bahngelände erstellt werden solle. Daher sei der Kreis Coesfeld
nicht berechtigt, für die Genehmigung des Generationenparks die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Spielberg“ zu fordern.
Bürgermeister Niehues antwortete, dass es darum gehe, für das
angrenzende Wohngebiet eine klare Rechtslage zu schaffen, da momentan das
Gebiet „Am Spielberg“ im Flächennutzungsplan noch teilweise als Gewerbefläche
ohne Entwicklung ausgewiesen sei, aber tatsächlich kein Gewerbe mehr vorhanden
sei.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er hier keinen Zusammenhang
erkennen könne, da der Kreis Coesfeld keine Berechtigung habe, über eine Bebauung
eines Bahngeländes zu entscheiden. Die SPD-Fraktion werde die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Am Spielberg“ ablehnen.
Ausschussmitglied Everding erkundigte sich, ob die Genehmigung des
Generationenparks tatsächlich von dem heutigen Beschluss abhänge und ob auch
die Festsetzung der Nachtruhe von
Bürgermeister Niehues bestätigte nochmals die Notwendigkeit des
Bebauungsplans für die Genehmigung des Generationenparks. Die Einhaltung der
Nachtruhe sei gesetzlich geregelt und brauche daher nicht im Bebauungsplan
festgeschrieben werden.
Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die CDU-Fraktion der
Aufstellung des Bebauungsplanes für die vorhandene Wohnbebauung „Am Spielberg“
zustimmen werde, wenn dies für die Genehmigung des Generationenparks zwingend
notwendig sei. Die Einbeziehung des Grundstückes „Vielhauer“ sowie der dahinter
liegenden Ackerfläche werde aber abgelehnt werden.
Ausschussmitglied
Eimers nahm ab hier an der Sitzung teil. Vertreter Steindorf verfolgte als
interessiertes Ratsmitglied die Sitzung weiter.
Ausschussmitglied Hemker fragte, wie es mit der Bodenbelastung durch die
angrenzende ehemalige Deponiefläche
aussehe.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass nach dem Bodengutachten, das vor
über einem Jahr erstellt worden sei, von der ehemaligen Hausmülldeponie keine
Gefahren ausgehen.
Ausschussmitglied Everding teilte mit, dass sich die WIR-Fraktion in
ihren Beratungen dazu entschlossen habe, gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes zu stimmen. Wenn jedoch die Genehmigung für den
Generationenpark davon abhängig sei, könne sie sich aktuell nicht dazu
durchringen.
Bürgermeister Niehues machte nochmals deutlich, dass es bisher nur einen
Flächennutzungsplan für dieses Gebiet gebe und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die vorhandene Wohnbebauung mit der Festsetzung
„allgemeines Wohngebiet“ notwendig sei, um Rechtssicherheit für die Genehmigung
des Generationenparks zu erlangen.
Ausschussmitglied Eimers fragte, ob die Aufstellung des Bebauungsplanes
zwingend an die Einbeziehung der Grundstücke „Vielhauer“ und des dahinter
liegenden Ackergrundstückes gekoppelt sei.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Grundstück „Vielhauer“ und das
dahinter liegende Ackergrundstück ausgenommen werden könnten. Er bitte aber
darum, wenigstens das Spielplatzgrundstück einzubeziehen, damit eine spätere
Veräußerung als Wohnbaugrundstück möglich sei.
Ausschussmitglied Lembeck stellte den Antrag, den Bebauungsplan „Am Spielberg“ nur für den vorhandenen
Wohnbaubestand sowie das Spielplatzgrundstück und das Grünflächengrundstück im
Bereich der Vechte aufzustellen. Die Grundstücke „Vielhauer“ und das dahinter
liegende Ackergrundstück sollen nicht einbezogen werden.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, warum in der Aufstellung des
Bebauungsplanes eine Traufhöhe von 4,50 m festgesetzt sei. Man habe doch schon
mehrfach darüber gesprochen, bei der zukünftigen Aufstellung von
Bebauungsplänen eine weitestgehende Freigabe der Festsetzungen zu ermöglichen.
Bürgermeister Niehues antwortete, dass das Planungsbüro hier einmal das
ansteigende Gelände und auch die bereits bestehende Wohnbebauung berücksichtigt
habe. Mit der Festsetzung solle eine gestalterische Abrundung des bereits
bestehenden Wohngebiets erreicht werden.
Ausschussvorsitzender Schenk ließ zunächst über den Verwaltungsvorschlag
als weitestgehenden Vorschlag abstimmen: