Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Das Verfahren zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/406 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         6 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/406.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass nach dem vorangegangenen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Spielberg“ auch der Flächennutzungsplan geändert werden müsse, um die vorher ausgewiesenen Flächen wie „Gewerbliche Fläche ohne Entwicklung“, „Grünfläche“, „Fläche für die Landwirtschaft“ als „Wohnbaufläche“ auszuweisen. Das Flurstück Nr. 35 „Vielhauer“ und eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 29 waren bisher als gewerbliche Fläche ohne Entwicklung ausgewiesen. Diese würden nun wieder als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Plangebiet der 46. Änderung des Flächennutzungsplans bleibe daher unverändert.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt monierte die nicht lesbaren Pläne, die der Sitzungsvorlage in Kopie beigefügt seien.

 

Bürgermeister Niehues bat um Nachsicht und erklärte, dass erst nach Fertigstellung aller Kopien aufgefallen sei, dass die Pläne nicht lesbar seien. In Zukunft werde vorher eine Testkopie angefertigt und auf die Lesbarkeit der Pläne geachtet.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: