Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/404 beigefügten Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus Planzeichnungen und Begründung unter Einbeziehung der während der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beratenen Änderungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/404.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass mit dieser Bebauungsplanänderung eine Lockerung der Festsetzungen erfolgen solle, um den individuellen Interessen und Wünschen der zukünftigen Bauherren entgegen zu kommen. Mit Ausnahme des bereits in Wohnbaufläche umgewandelten Spielplatzgrundstückes werde keine Firstrichtung und zudem eine einheitliche Traufhöhe von 6 m und eine Firsthöhe von 10 m festgesetzt. Allerdings habe diese Planung dazu geführt, dass der Interessent für das an die „Extensivwiese“ angrenzende Grundstück von seinem Kaufangebot zurücktreten wollte, weil hierfür vorher bereits eine Traufhöhe von 6,50 m festgesetzt war. Daher habe man sich dazu entschlossen für drei Grundstücke die bestehenden  Festsetzungen mit einer Traufhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 10,50 m beizubehalten. Ferner solle in einem Nachtrag zu den textlichen Festsetzungen der Bau von Garagen außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden. Er gehe davon aus, dass zur Ratssitzung am folgenden Abend ein aktualisierter Planentwurf vorgelegt werden könne. Insgesamt erhoffe er sich, durch diese Lockerung der Festsetzungen langfristig weniger Bebauungsplanänderungen durchführen zu müssen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt schlug vor, die Firstrichtung des Spielplatzgrundstückes soweit frei zu geben, dass die Gebäudeausrichtung auf dem Grundstück auch parallel zur Heinrich-Backensfeld-Straße erfolgen könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es hier Absprachen mit dem Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstückes gebe, der bei der Bebauung davon ausgegangen sei, dass ein Spielplatzgrundstück ohne Bebauung an sein Grundstück grenzen werde. Er gehe davon aus, dass sich ein Kaufinteressent für das ehemalige Spielplatzgrundstück finden werde, der die vorliegenden Bedingungen annehme und bitte daher um Verständnis für die hier getroffene Festsetzung.

 

Ausschussmitglied Espelkott lobte die Verwaltung für die weitestgehende Freigabe aller Festsetzungen für dieses Baugebiet und erklärte, dass die geringen Einschränkungen für die WIR-Fraktion durchaus  akzeptabel seien. Er hoffe, dass auch in zukünftigen Baugebieten eine Planung mit weitestgehender Freigabe erfolge.

 

Ausschussmitglied Lembeck erinnerte an seine Anfrage zu Beginn der Sitzung und fragte, ob an dieser Stelle die Diskussion über eine eventuelle Namensänderung der Straße „In de Kämp“ erfolgen könne.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, diese Frage unter dem TOP „Mitteilungen“ zu beantworten, weil er hierzu eine Folie auflegen wolle.

 

Ausschussvorsitzender Schenk wies vor der Abstimmung auf die noch einzuarbeitenden zuvor beratenen Änderungen im planerischen und textlichen Bereich hin.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: