Sitzung: 02.05.2012 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VIII/404
Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/404 beigefügten Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus Planzeichnungen und Begründung unter Einbeziehung der während der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beratenen Änderungen, durchgeführt.
Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/404.
Bürgermeister Niehues erläuterte, dass mit dieser Bebauungsplanänderung
eine Lockerung der Festsetzungen erfolgen solle, um den individuellen
Interessen und Wünschen der zukünftigen Bauherren entgegen zu kommen. Mit
Ausnahme des bereits in Wohnbaufläche umgewandelten Spielplatzgrundstückes
werde keine Firstrichtung und zudem eine einheitliche Traufhöhe von 6 m und
eine Firsthöhe von 10 m festgesetzt. Allerdings habe diese Planung dazu
geführt, dass der Interessent für das an die „Extensivwiese“ angrenzende Grundstück
von seinem Kaufangebot zurücktreten wollte, weil hierfür vorher bereits eine
Traufhöhe von 6,50 m festgesetzt war. Daher habe man sich dazu entschlossen für
drei Grundstücke die bestehenden
Festsetzungen mit einer Traufhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von
10,50 m beizubehalten. Ferner solle in einem Nachtrag zu den textlichen
Festsetzungen der Bau von Garagen außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden.
Er gehe davon aus, dass zur Ratssitzung am folgenden Abend ein aktualisierter
Planentwurf vorgelegt werden könne. Insgesamt erhoffe er sich, durch diese
Lockerung der Festsetzungen langfristig weniger Bebauungsplanänderungen
durchführen zu müssen.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt schlug vor, die Firstrichtung des
Spielplatzgrundstückes soweit frei zu geben, dass die Gebäudeausrichtung auf
dem Grundstück auch parallel zur Heinrich-Backensfeld-Straße erfolgen könne.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass es hier Absprachen mit dem
Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstückes gebe, der bei der Bebauung
davon ausgegangen sei, dass ein Spielplatzgrundstück ohne Bebauung an sein
Grundstück grenzen werde. Er gehe davon aus, dass sich ein Kaufinteressent für
das ehemalige Spielplatzgrundstück finden werde, der die vorliegenden
Bedingungen annehme und bitte daher um Verständnis für die hier getroffene
Festsetzung.
Ausschussmitglied Espelkott lobte die Verwaltung für die weitestgehende
Freigabe aller Festsetzungen für dieses Baugebiet und erklärte, dass die
geringen Einschränkungen für die WIR-Fraktion durchaus akzeptabel seien. Er hoffe, dass auch in
zukünftigen Baugebieten eine Planung mit weitestgehender Freigabe erfolge.
Ausschussmitglied Lembeck erinnerte an seine Anfrage zu Beginn der
Sitzung und fragte, ob an dieser Stelle die Diskussion über eine eventuelle
Namensänderung der Straße „In de Kämp“ erfolgen könne.
Bürgermeister Niehues schlug vor, diese Frage unter dem TOP
„Mitteilungen“ zu beantworten, weil er hierzu eine Folie auflegen wolle.
Ausschussvorsitzender Schenk wies vor der Abstimmung auf die noch
einzuarbeitenden zuvor beratenen Änderungen im planerischen und textlichen
Bereich hin.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: