Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/57 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/57.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Planes noch einmal kurz die in der Sitzungsvorlage vorgenommene Darstellung des Sachverhaltes.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: