Sitzung: 02.05.2012 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: VIII/57
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/57 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/57.
Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Planes noch einmal kurz
die in der Sitzungsvorlage vorgenommene Darstellung des Sachverhaltes.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: