Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/86 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/86.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass es geplant sei, die bisher auf dem Spielplatzgrundstück aufgestellten Spielgeräte abzubauen und – soweit noch in Ordnung-  zukünftig im „Generationenpark Holtwick“ wieder zu verwenden. Um das bisherige Spielplatzgrundstück veräußern zu können, sei eine Bebauungsplanänderung notwendig, durch die die derzeitige Festsetzung „Grünfläche mit der Zweckbindung Kinderspielplatz“ in „Wohnbaufläche mit privater Grünfläche“ geändert werde. Gleichzeitig würden für dieses Grundstück die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Haus Holtwick wieder festgesetzt.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Lembeck, ob die Bebauungsplanänderung unabhängig davon durchgeführt werden müsse, dass es möglicherweise bereits Kaufinteressenten für dieses Grundstück gebe, wurde von Bürgermeister Niehues bejaht.

 

Ausschussmitglied Espelkott nahm ab 19:48 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: