Sitzung: 02.05.2012 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VIII/84
Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/84 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/84 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/84.
Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Planes noch einmal kurz
die in der Sitzungsvorlage vorgenommene Darstellung des Sachverhaltes.
Ausschussmitglied Lembeck verwies auf die in der Sitzungsvorlage
vorgelegte Stellungnahme des Grundstückseigentümers des Flurstücks 119, der
offenbar Bedenken gegen die geplanten Änderungen habe. Er fragte, ob man dieses
Flurstück bei der Bebauungsplanänderung nicht außen vor lassen könne, um
weiteren Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Offenbar sei doch die Einbeziehung
dieses Grundstückes nur auf einen Vorschlag des Kreises Coesfeld hin erfolgt
und nicht zwingend notwendig.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies grundsätzlich möglich sei, es
sich aber hier um ein bereits begonnenes Verfahren handele. Wenn man das
Flurstück 119 von den Änderungen ausnehmen wolle, müsse eine erneute
Offenlegung erfolgen, die zu einem Zeitverlust von mindestens zwei Monaten
führen werde, so dass die Baupläne des Eigentümers des Flurstückes 120 in
Verzug geraten würden. Er halte die Einwände des Besitzers von Flurstück 119
für das Planverfahren nicht für erheblich.
Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass er in diesem Falle den
Beschlussvorschlag der Verwaltung favorisiere und der Meinung sei, dass die
Gemeinde hier ihr Recht auf
Planungshoheit nutzen solle.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte ebenfalls, dass er den
Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützen wolle.
Ausschussmitglied Everding erkundigte sich, ob mit der Beschlussfassung
die Anregung der IHK Nord Westfalen, seitens der Gemeinde ein Gespräch mit den
betroffenen Unternehmen und ggfs. mit der IHK zu suchen, hinfällig sei.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass er auf jeden Fall das Gespräch mit
den betroffenen Unternehmen suchen werde und versuchen wolle, eine Klärung
herbeizuführen.
Ausschussmitglied Lembeck beantragte
eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung.
Ausschussvorsitzender
Schenk unterbrach die Sitzung um
Die Sitzung wurde
um
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: