Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/84 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/84 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/84.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Planes noch einmal kurz die in der Sitzungsvorlage vorgenommene Darstellung des Sachverhaltes.

 

Ausschussmitglied Lembeck verwies auf die in der Sitzungsvorlage vorgelegte Stellungnahme des Grundstückseigentümers des Flurstücks 119, der offenbar Bedenken gegen die geplanten Änderungen habe. Er fragte, ob man dieses Flurstück bei der Bebauungsplanänderung nicht außen vor lassen könne, um weiteren Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Offenbar sei doch die Einbeziehung dieses Grundstückes nur auf einen Vorschlag des Kreises Coesfeld hin erfolgt und nicht zwingend notwendig.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies grundsätzlich möglich sei, es sich aber hier um ein bereits begonnenes Verfahren handele. Wenn man das Flurstück 119 von den Änderungen ausnehmen wolle, müsse eine erneute Offenlegung erfolgen, die zu einem Zeitverlust von mindestens zwei Monaten führen werde, so dass die Baupläne des Eigentümers des Flurstückes 120 in Verzug geraten würden. Er halte die Einwände des Besitzers von Flurstück 119 für das Planverfahren nicht für erheblich.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass er in diesem Falle den Beschlussvorschlag der Verwaltung favorisiere und der Meinung sei, dass die Gemeinde hier ihr Recht auf  Planungshoheit nutzen solle.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte ebenfalls, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützen wolle.

 

Ausschussmitglied Everding erkundigte sich, ob mit der Beschlussfassung die Anregung der IHK Nord Westfalen, seitens der Gemeinde ein Gespräch mit den betroffenen Unternehmen und ggfs. mit der IHK zu suchen, hinfällig sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er auf jeden Fall das Gespräch mit den betroffenen Unternehmen suchen werde und versuchen wolle, eine Klärung herbeizuführen.

 

Ausschussmitglied Lembeck beantragte eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung.

 

Ausschussvorsitzender Schenk unterbrach die Sitzung um 20.12 Uhr.

 

Die Sitzung wurde um 20.17 Uhr fortgesetzt.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: