Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Dem der Sitzungsvorlage VIII/43 beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schürkamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/43 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/43.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anhand eines Planes noch einmal kurz die in der Sitzungsvorlage vorgenommene Darstellung des Sachverhaltes.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Kreutzfeldt, warum hier eine Einzelentscheidung getroffen werden solle und die neue Baugrenze nicht für die gesamte Häuserreihe festgesetzt werde, erklärte Bürgermeister Niehues, dass wegen des angrenzenden Kindergartens im unteren Planbereich eine Änderung der Baugrenze schwierig sei. Zudem habe man alle Anlieger angeschrieben und keine Einwendungen bekommen, so dass man davon ausgehe, dass die Änderung der Baugrenze nur von diesem einen Eigentümer gewünscht werde.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: