Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/402 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, jedoch ohne das Grundstück Gemarkung Darfeld, Flur 22, Flurstück Nr. 29 teilweise, beschlossen. Der noch zu ändernde Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan ein ausreichender Lärmschutz als Abgrenzung zum Generationenpark auf dem Grundstück Flur 22, Flurstück Nr. 35 festzuschreiben, der auf Kosten des Eigentümers zu errichten ist.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies hier auf die zuvor unter TOP 7 ö.S. mitberatenen Änderungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes, die abweichend vom Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beschlossen werden sollen.

 

Der Rat fasste sodann folgenden geänderten Beschluss: