Das Verfahren zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/406 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         22 Ja Stimmen

                                                                2 Enthaltungen


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 2. Mai 2012 und den daraus hervorgegangenen geänderten Beschlussvorschlag.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt machte deutlich, dass die SPD-Fraktion eine Änderung des Flächennutzungsplanes dahingehend wünsche, dass das Grundstück der Familie Vielhauer in den Wohnbaubereich aufgenommen werde. Die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sehe die SPD-Fraktion weiterhin nicht.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ergänzte, dass man bereits mit dem früheren Fachbereichsleiter, Herrn Wellner, versucht habe, Planungsrecht zu schaffen, das der Familie Vielhauer zu der Möglichkeit einer Bebauung ihres Grundstückes verhelfe. Inzwischen sei die Familie immer wieder vertröstet worden, da der Bürgermeister die Notwendigkeit einer Bebauungsplanaufstellung für die Genehmigung des Generationenparks in den Mittelpunkt gestellt habe. Er fragte, ob es für den Generationenpark Holtwick auch eine entsprechende Genehmigung gebe und bat darum, diese den Ratsmitgliedern vorzulegen.

Er machte aber auch deutlich, dass es hier in erster Linie darum gehe, der Familie Vielhauer Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen und appellierte an die übrigen Ratsmitglieder, hier nicht auf der Planungshoheit des Rates zu bestehen.

 

Bürgermeister Niehues rief an dieser Stelle den TOP 8 ö.S. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld zur Beratung mit auf, da man die Themen in der Beratung nicht voneinander trennen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verwies auf die Historie des gesamten Vorgangs. Ein vor rd. 30 Jahren gemachter Verwaltungsfehler könne höchstens dazu führen, dass irrtümlich eingezogene Beiträge erstattet werden müssten. Für die CDU-Fraktion habe aber der geplante Generationenpark ganz klar Priorität. Durch das geplante Bauvorhaben der Familie Vielhauer sehe er die Erstellung und Genehmigung des Generationenparks gefährdet. Der Generationenpark sei ein langfristig angelegtes Projekt  mit kultureller Wirkung und er habe Herrn Vielhauer bereits in einem Telefongespräch gesagt, dass er hier Konfliktpotential auch im Hinblick auf zukünftige Anwohner des Wohngebietes „Am Spielberg“ sehe. Er verweise hier nur auf die Gaststätte Feldkamp im Ortsteil Darfeld, deren Geräuschemission bei der Biergartennutzung immer wieder zu Schwierigkeiten mit den Eigentümern der angrenzenden Bebauung führe.

Ferner habe man erfahren, dass sich auf dem kleinen dreieckigen Grundstück eine Quelle befinde, auch dem müsse man bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes Rechnung tragen.

Bürgermeister Niehues habe am Vortag in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gesagt, dass die Aufstellung des Bebauungsplans nur für die bereits bestehende Bebauung notwendig sei. Offenbar habe er aber im Vorfeld einigen Interessenten, deren Grundstücke momentan als Ackerfläche ausgewiesen seien, versprochen, sie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Das gefalle der CDU-Fraktion absolut nicht.

Ferner habe man in der gestrigen Sitzung über zeitliche Nutzungseinschränkungen sowie die Festsetzung einer Lärmemission gesprochen. Er stelle hierzu den Antrag, über diese Einschränkungen in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu beraten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er bereits vor einem Jahr eindeutig gesagt habe, dass ein Bebauungsplan für die vorhandene Bebauung aufgestellt werden müsse. Dabei habe er vorgeschlagen, das Grundstück der Familie Vielhauer einzubeziehen. Die Grundsatzentscheidung für den Generationenpark sei dabei bereits gefallen. Es sei immer noch Fakt, dass für die vorhandene Wohnbebauung ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse, um Rechtsklarheit zu erlangen. In der Sitzungsvorlage habe er einen geänderten Entwurf vorgelegt, der auf Wünsche und Anregungen von Grundstückseigentümer zurückgehe, die ihre Grundstücke einer Bebauung zuführen möchten. Es stehe dem Rat frei, eine Erweiterung der überplanten Fläche zu verhindern. Er selbst sei davon ausgegangen, dass zumindest das Grundstück der Familie Vielhauer in den Bebauungsplan einbezogen werde und sei über die Entscheidung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses sehr betroffen gewesen. Er wisse aber dass er die Entscheidung des Rates akzeptieren müsse.

 

Zu der vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf angesprochenen Quelle auf dem dreieckigen Grundstück erklärte er, dass Herr Dr. Caesperlein dieses Grundstück überprüft habe. Es handele sich hier nicht um ein Quellgebiet.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die SPD-Fraktion lediglich einen Flächennutzungsplan  für die bereits vorhandene Bebauung unter Einbeziehung des Grundstückes der Familie Vielhauer aufstellen wolle. Damit solle auch verhindert werden, dass auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück ein großes Mehrfamilienhaus gebaut werde. Er forderte nochmals, den Ratsmitgliedern die Baugenehmigung für den Generationenpark Holtwick vorzulegen, um die Bedingungen zu vergleichen.

 

Ratsmitglied L.M. Meier erklärte, dass sie der Meinung sei, dass die Familie Vielhauer zu ihrem Recht kommen müsse, da der Generationenpark erst viel später geplant worden sei. Leider wisse sie nicht, was in der gestrigen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beraten worden sei. Sie wies aber auch darauf hin, dass es nicht mehr möglich sei, die eingeplanten LEADER-Mittel abzurufen, wenn mit dem Bau des  Generationenparks aufgrund der fehlenden Genehmigung des Kreises Coesfeld nicht in diesem Jahr begonnen werde. Sie schließe sich der Forderung der SPD-Fraktion an, die Baugenehmigung für den Generationenpark Holtwick einzusehen und dann darüber zu beraten.

 

Ratsmitglied Riermann machte deutlich, dass die WIR-Fraktion das Vorhaben Generationenpark immer unterstützt habe. Er sehe aber auch nicht das Konfliktpotential bezüglich der Lärmquellen. Es solle doch ein Generationenpark gebaut werden und keine Diskothek.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass die CDU-Fraktion nie signalisiert habe, dass sie die Einschränkungen bei der Nutzung des Generationenparks unterstütze. Er halte es nicht für realistisch, dort grundsätzlich abends keine Veranstaltungen durchzuführen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es Fakt sei, dass nach 22 Uhr dort kein Betrieb mehr stattfinden dürfe. Für Einzelfälle könne man evtl. Ausnahmegenehmigungen erwirken.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan aufstellen wolle, der nur das Grundstück der Familie Vielhauer einbeziehe, nicht aber das weiter östlich liegende Grundstück.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte fest, dass noch viele Fragen offen seien und bat den Bürgermeister vom Kreis Coesfeld eine schriftliche Klarstellung zur Forderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Spielberg“ einzuholen.

Die WIR-Fraktion habe in intensiven Beratungen abgewogen, ob es möglich sei, den vor vielen Jahren gemachten Verwaltungsfehler zu heilen. Allerdings sei man hier zu keiner einheitlichen Gewichtung gekommen, so dass die Abstimmung seitens der WIR-Fraktion differenziert ausfallen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verwies auf seine Forderung, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, der so geändert werde, dass das Grundstück Vielhauer im Innenbereich liege. Es sei eine Lüge, wenn behauptet werde, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich sei.

 

Bürgermeister Niehues wies diese Behauptung energisch zurück. Es sei keine Lüge und er wiederhole es nun zum „x-ten Mal“, dass es notwendig sei, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die vorhandene Bebauung als „allgemeines Wohngebiet“ ausweise und damit bestimmte Lärmgrenzen für den Generationenpark festsetze.

Im Ortsteil Holtwick sei der bestehende Bebauungsplan entsprechend geändert und das Gräftengelände als Generationenpark ausgewiesen worden.

Im Ortsteil Darfeld gebe es lediglich die Festsetzung Innenbereich nach § 34 BauGB. Da es sich weiterhin um gewidmetes Bahngelände handele, könne hier nicht einfach eine Überplanung mit einem Bebauungsplan erfolgen. Deshalb müsse der Generationenpark vom Kreis Coesfeld genehmigt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er lediglich gesagt habe, es sei eine Lüge, wenn man behaupte, dass ein Bebauungsplan zwingend erforderlich sei, um im Bereich Spielberg ein Grundstück zu bebauen. Hier reiche die Änderung des Flächennutzungsplanes, um der Familie Vielhauer zu ihrem Recht zu verhelfen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bat an dieser Stelle um eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung innerhalb der Fraktionen.

 

Die Sitzung wurde sodann von 21:15 bis 21:35 Uhr unterbrochen.

 

Ratsmitglied L.M. Meier verließ um 21:15 Uhr die Sitzung.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf trug nach der Sitzungsunterbrechung den Vorschlag vor, den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan zu beschließen und dabei das Grundstück der Familie Vielhauer einzubeziehen, nicht jedoch das weiter dahinter liegende Grundstück.

Voraussetzung dafür sei jedoch, dass im Bebauungsplan festgesetzt werde, dass auf dem Grundstück der Familie Vielhauer eine adäquate Lärmschutzwand auf Kosten des Eigentümers erstellt werde. Diese Forderung erwachse aus der Sorge um die Zukunft des Generationenparks.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er sich diesem Vorschlag anschließen könne.

 

Ratsmitglied Everding begrüßte den vorgetragenen Vorschlag und bat um Abstimmung.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er sich dem Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes anschließen werde, nicht aber der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Bürgermeister Niehues erklärte sodann, dass im Folgenden über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes abgestimmt werde, wobei der Aufstellungsbeschluss nicht geändert werde, wohl aber die Festsetzung für das Grundstück der Familie Vielhauer als Wohnfläche. Das dahinter liegende Flurstück Nr. 29 werde als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: