Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/409 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begrün-dung und Planzeichnungen, durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 2. Mai 2012.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau-
und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: