Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/404 beigefügten Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus Planzeichnungen und Begründung unter Einbeziehung der während der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beratenen Änderungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 2. Mai 2012.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt monierte, dass die in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses besprochene Aufhebung der gestalterischen Festsetzungen im neu vorgelegten Plan nicht umgesetzt worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Gestaltungsfestsetzungen jeweils nur für den als „WA 1“ gekennzeichneten Bereich, also nur für das ehemalige Spielplatzgrundstück, gelten würden.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: