Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Ergänzungsvorlage Nr. VIII/407/1 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Ergänzungsvorlage VIII/407/1.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Bebauungsplanänderung nunmehr für die ganze Bauzeile entlang der „Wiedings Stegge“ erfolgen solle. Die Ergänzungsvorlage mit geändertem Satzungsentwurf sei auf Anregung des Kreises Coesfeld erstellt worden, um die planungsrechtliche Absicherung eines bereits bestehenden Wohnhauses zu erreichen.

 

Ausschussmitglied Espelkott wies darauf hin, dass im vorgelegten Plan B offenbar die Trauf- und Firsthöhe vertauscht wurden.

 

Bürgermeister Niehues bedankte sich für den Hinweis und sagte eine Korrektur des Plans zur Ratssitzung am 3. Mai 2012 zu.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: