Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Ergänzungsvorlage Nr. VIII/407/1 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau– und Umweltausschusses am 2. Mai 2012.

 

Er teilte mit, dass die in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses festgestellten Verwechslungen bei der Trauf- und Firsthöhe berichtigt worden seien und der geänderte Plan B den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorgelegt worden sei.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste  folgenden Beschluss: