Frau Schulze Janning erkundigte sich, welche Gründe die Ausschussmitglieder veranlasst hätten, den Bebauungsplan „Am Spielberg“ nicht so zu beschließen, wie es verwaltungsseitig vorgeschlagen worden sei.

 

Ausschussvorsitzender Schenk erklärte, dass die Gründe in dem geplanten Generationenpark zu sehen seien, da man hier seitens des Ausschusses zukünftiges Konfliktpotential zwischen evtl. Anwohnern und den Nutzern des Generationenparks befürchte.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass es mit dem heutigen Beschluss um die Aufstellung des Bebauungsplanes gehe, der sich noch weitere Verfahrensschritte anschließen würden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens könnten die Bürger/innen und betroffenen Grundstückseigentümer/innen, noch Anregungen oder Einwendungen einreichen. In der Sitzung sei es nicht möglich darüber eine Diskussion zu führen. Er bat darum, die Veröffentlichung im Amtsblatt zu beachten, um die Fristen für Einwendungen einzuhalten.

 

Auch Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine schriftliche Einwendung zu formulieren.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass es bei diesem Verfahren eine zweimalige Auslegungsfrist gebe, in der die betroffenen Bürger jeweils die Möglichkeit zu Stellungnahmen hätten.