Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die der Sitzungsvorlage VIII/422 als Anlage beigefügte „Gebührensatzung der Gemeinde Rosendahl über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ sowie für die Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe“ wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/422 und fragte, ob es richtig sei, dass es sich beim Erlass dieser Satzung lediglich um die Festlegung einer Rechtsform für ein bereits bestehendes Regelwerk handele.

 

Dies wurde von Bürgermeister Niehues bestätigt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigte sich, ob die Satzung in dieser Form auch in den anderen Gemeinden des Kreises Coesfeld so verabschiedet werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass sich die Satzung inhaltlich an einer bereits bestehenden Satzung der Stadt Lüdinghausen orientiere, aber alle Beschlüsse des Rates der Gemeinde Rosendahl berücksichtige. Die Gemeinde Olfen habe eine stark verkürzte Satzung erlassen. Weitere Kommunen im Kreis Coesfeld würden sicher in absehbarer Zeit ebenfalls eine Satzung erlassen. In Rosendahl solle der Erlass der Satzung noch vor den Sommerferien erfolgen, so dass zum Beginn des neuen Schuljahres den Eltern ein förmlicher Bescheid über die Höhe der Elternbeiträge zugesandt werden könne.

 

Ausschussmitglied Schaten erkundigte sich, ob das Mittagessen für die teilnehmenden Kinder der „Offenen Ganztagsschule“ und der „Schule von acht bis eins“ verpflichtend sei oder abgelehnt werden könne.

 

Produktverantwortliche Fuchs erklärte, dass nach dem Beschluss des Schul- und Bildungsausschusses das Mittagessen zum Preis von 3 € verpflichtend sei. Für Geschwisterkinder und Wohngeldempfänger gelte ein Preis von 1,50 €, für Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, bestehe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes NRW die Möglichkeit, das Essen zum Preis von 1 € zu erhalten.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: