Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Das Gutachten der Anwaltskanzlei Baumeister wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/423 und stellte fest, dass er hier keinen weiteren Diskussionsbedarf sehe, da „man wissen müsse, wann man verloren habe“.

 

Fraktionsvorsitzender  Weber teilte mit, dass dies seiner Ansicht nach schon vor Erstellung des Gutachtens klar gewesen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bedauerte, dass ein Verbleib der Gemeinde Rosendahl im Zweckverband mit geänderter Satzung nicht möglich gewesen sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt bat um eine Zusammenstellung aller Satzungen mit den jeweiligen Ausstiegsmöglichkeiten.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die allen Ausschussmitgliedern vorliegende Ortsrechtssammlung, die alle gültigen Satzungen enthalte. Er erklärte ergänzend, dass die Gemeinde Rosendahl Mitglied in zwei Zweckverbänden sei (Schulzweckverband Legden Rosendahl und Zweckverband „Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl“). Ein Zweckverband sei immer auf Dauer angelegt und die entsprechenden Satzungen ließen keinen Ausstieg zu. Bei Verträgen mit Laufzeiten, wie z.B. die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung der Gemeinde Rosendahl an der Volkshochschule Coesfeld, seien fristgerechte Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber konstatierte, dass hier offenbar 1.600 € für ein Gutachten mit bereits bekanntem Ergebnis ausgegeben worden seien.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: