Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/412 als Anlage I beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/412.

 

Produktverantwortliche Berger erläuterte, dass zum 1. Juni 2012 das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten sei. Dazu sei vom Städte- und Gemeindebund eine neue Mustersatzung herausgegeben worden, an die die bestehende Satzung angepasst werden müsse. Die Änderungen seien in einer Synopse als Anlage zur Sitzungsvorlage dargestellt.

Im § 7 müsse im ersten Satz „§ 3 Abs. 3“ noch gestrichen werden.

 

Ausschussmitglied Söller erkundigte sich, wozu der § 4 „Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen“ noch nötig sei.

 

Produktverantwortliche Berger erklärte, dass die Kommunen mit dem Kreis Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen hätten, wodurch Aufgaben auch teilweise auf den Kreis übertragen worden seien. Die Festsetzung von Gebühren und die Abrechnung mit dem Schadstoffmobil erfolge aber über die Gemeinde. Diese hätte ohne den § 4 keine rechtliche Handhabe, um den Bürgern klar zu machen, dass sie sich an die Vorgaben aus der Abfallsatzung zu halten haben.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: