1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/414 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2010 wird mit einer Bilanzsumme von 74.428.084,65 € festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/414 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.301.268,54 € wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/414 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2010 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 616.833,22 € wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/414 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/414 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage VIII/414 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.301.268,54 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 3. Juli 2012.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: