Sitzung: 05.07.2012 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: VIII/427
Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/427 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll beizufügen.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 28. Juni 2012.
Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die SPD-Fraktion, wie schon in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses deutlich gemacht, nach wie vor der Ansicht sei, dass die Verknüpfung eines nicht vorgelegten Wartungsprotokolls, das ja laut Satzungsentwurf eine Ordnungswidrigkeit darstelle, mit der dann folgenden zwangsweisen Entleerung nach spätestens zwei Jahren, nicht korrekt sei. Er stelle daher den Antrag, im § 6 der geänderten Satzung den Satz „Wird kein Wartungsbericht vorgelegt, erfolgt die Entleerung spätestens nach 2 Jahren seit der letzten Entleerung“ zu streichen und im § 12 (2) das Wort „kann“ durch das Wort „wird“ zu ersetzen, um die Bußgeldregelung eindeutig zu machen.
Ratsmitglied Schulze Baek stellte fest, dass es im Ver- und Entsorgungsausschuss bereits eine ausgiebige Diskussion zu diesem Thema gegeben habe, aus der ein Beschlussvorschlag für den Rat hervorgegangen sei. Er sehe daher keinen Grund für diese Antragsstellung und eine erneute Diskussion.
Ratsmitglied Kreutzfeldt entgegnete, dass die SPD-Fraktion keine Gründe erkennen könne, die insbesondere zur Änderung der bisherigen Regelung „Die Ordnungswidrigkeit wird geahndet“ in „Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden“ zu ändern und beantragte zusätzlich eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte aus dem Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Branse.
Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag, im § 6 der geänderten Satzung
den Satz „Wird kein Wartungsbericht
vorgelegt, erfolgt die Entleerung spätestens nach 2 Jahren seit der letzten
Entleerung“ zu streichen, abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 3 Ja Stimmen
23 Nein Stimmen.
Der Antrag war damit abgelehnt.
Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag, im § 12 (2) das Wort „kann“ durch das Wort „wird“ zu ersetzen, abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 4 Ja Stimmen
21 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Der Antrag war damit abgelehnt.
Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Ver- und
Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: