Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/427 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         22 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 28. Juni 2012.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die SPD-Fraktion, wie schon in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses deutlich gemacht, nach wie vor der Ansicht sei, dass die Verknüpfung eines nicht vorgelegten Wartungsprotokolls, das ja laut Satzungsentwurf eine Ordnungswidrigkeit darstelle, mit der dann folgenden zwangsweisen Entleerung nach spätestens zwei Jahren, nicht korrekt sei. Er stelle daher den Antrag, im § 6 der geänderten Satzung den Satz „Wird kein Wartungsbericht vorgelegt, erfolgt die Entleerung spätestens nach 2 Jahren seit der letzten Entleerung“ zu streichen und im § 12 (2) das Wort „kann“ durch das Wort „wird“ zu ersetzen, um die Bußgeldregelung eindeutig zu machen.

 

Ratsmitglied Schulze Baek stellte fest, dass es im Ver- und Entsorgungsausschuss bereits eine ausgiebige Diskussion zu diesem Thema gegeben habe, aus der ein  Beschlussvorschlag für den Rat hervorgegangen sei. Er sehe daher keinen Grund für diese Antragsstellung und eine erneute Diskussion.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt entgegnete, dass die SPD-Fraktion keine Gründe erkennen könne, die insbesondere zur Änderung der bisherigen Regelung „Die Ordnungswidrigkeit wird geahndet“ in  „Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden“ zu ändern und beantragte zusätzlich eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte aus dem Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Branse.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag, im § 6 der geänderten Satzung den Satz „Wird kein Wartungsbericht vorgelegt, erfolgt die Entleerung spätestens nach 2 Jahren seit der letzten Entleerung“ zu streichen, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                         3 Ja Stimmen

                                                            23 Nein Stimmen.

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag, im § 12 (2) das Wort „kann“ durch das Wort „wird“ zu ersetzen, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                         4 Ja Stimmen

                                                            21 Nein Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: