Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/419 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/419.

 

Der Ausschuss folgte dem Verwaltungsvorschlag und  fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: