Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Bauerschaft „Varlar“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/430 beigefügten Entwurf durchgeführt.

 

Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung für einen Teilbereich der Bauerschaft „Varlar“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Weiterhin erfolgt die Benachrichtigung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/430.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass trotz der bisherigen Festsetzung für eine rote Dacheindeckung in diesem Bereich auch viele Häuser mit einer schwarzen Eindeckung zu finden seien. Er fragte, ob die Gemeinde hier nicht in der Pflicht sei, zu reagieren.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich bei den dunkel eingedeckten Häusern um Gebäude aus der Zeit der ursprünglichen Außenbereichssatzung handele, die keine Einschränkung der Farbe der Dacheindeckung vorgesehen habe. Erst durch die 2. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung sei für den Erweiterungsbereich eine Dacheindeckung in hellroter bis dunkelroter Farbe festgesetzt worden.

 

Ausschussmitglied Everding fragte, ob mit der erneuten Änderung nun auch eine grüne Dacheindeckung zugelassen sei.

 

Dieses wurde von Bürgermeister Niehues bejaht.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: