Sitzung: 04.07.2012 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VIII/421
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
01 |
„Schöppinger Straße“ (Stichstraße) Gemarkung Osterwick, Flur 15, Flurstücke Nr. 378 und 379 |
Anliegerstraße mit Beschränkung auf Anwohner- und PKW-Verkehr |
02 |
„Bahnhofstraße“ (Buswendeschleife / Parkplatz) Gemarkung Holtwick, Flur 14, Flurstücke Nr. 436,437 und 438 |
Park-and-Ride Parkplatz – Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs |
Die vorbezeichneten Flächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/421 als Anlage I und Anlage II beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/421.
Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob mit der Widmung noch Kosten für Anlieger entstehen könnten.
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es bereits einen Erschließungsvertrag gebe und sie nicht davon ausgehe, dass noch Anliegerbeiträge offen seien.
Bürgermeister Niehues ergänzte, dass er diese Frage zur morgigen Ratssitzung abklären werde.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: