Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

01

„Schöppinger Straße“ (Stichstraße)

Gemarkung Osterwick, Flur 15, Flurstücke

Nr. 378 und 379

 

Anliegerstraße mit Beschränkung auf Anwohner- und PKW-Verkehr

02

„Bahnhofstraße“ (Buswendeschleife / Parkplatz)

Gemarkung Holtwick, Flur 14, Flurstücke Nr. 436,437 und 438

 

Park-and-Ride Parkplatz – Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs

 

Die vorbezeichneten Flächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/421 als Anlage I und Anlage II beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/421.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob mit der Widmung noch Kosten für Anlieger entstehen könnten.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es bereits einen Erschließungsvertrag gebe und sie nicht davon ausgehe, dass noch Anliegerbeiträge offen seien.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass er diese Frage zur morgigen Ratssitzung abklären werde. 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: