Der geänderte Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/433 zu den Anlagen I bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/433 beigefügte geänderte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:                         6 Ja Stimmen

                                                              3 Nein Stimmen       

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/433.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, ob die Einwendungen von zwei Bürgern ausreichend beantwortet worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich hierbei um zwei private Einwendungen bezüglich der Baugrenzen und des Ausmaßes der baulichen Nutzung gehandelt habe, die weitgehend berücksichtigt worden seien. Dem Bürger, der im Plangebiet wohne, habe er mitgeteilt, dass die Einwendungen heute Abend beraten würden. Eine abschließende Information werde der Einwender nach dem endgültigen Beschluss durch den Rat erhalten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kritisierte die Festlegung einer Grundstücksmindestgröße auf 600 qm ebenso wie die Festsetzung der Traufhöhe auf 4 m und der Gebäudehöhe auf 9 m. Diese Vorgaben könne er in der heutigen Zeit absolut nicht nachvollziehen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es hier um eine gewachsene Siedlung mit einzelnen Baulücken gehe. Auf Vorschlag des Planers habe man dieses berücksichtigt. Deshalb sei es nicht möglich, alle Festsetzungen freizugeben. Mit den vorgegebenen Trauf- und Firsthöhen könne man gerade noch ein Haus bauen. Nachträglich sei auch die Topographie noch in den Plan aufgenommen worden. Die von Herrn Weber kritisierten Festsetzungen seien so gewählt worden, um den Einwendern Rechnung zu tragen. Die Gemeinde Rosendahl selbst sei daran interessiert, das Spielplatzgrundstück als Wohnbaugrundstück zu vermarkten. Auch hierfür sei es nicht glücklich, wenn auf dem Nachbargrundstück ein großes Reihenhaus gebaut werde.

Ebenso halte er die Einwendung eines Bürgers bezüglich des knappen Parkraumes für berechtigt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verwies auf die Äußerung des Bürgermeisters, dass man mit den vorgegebenen Maßen so gerade noch ein Haus bauen könne. Heute werde völlig anders gebaut und es sei nicht zwangsläufig erforderlich, dass neue Häuser so aussehen müssten wie die alten. Er werde dem Verwaltungsvorschlag so nicht zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die CDU-Fraktion erfreut darüber sei, dass einige der vorgeschlagenen Kompromissideen in den Bebauungsplan aufgenommen worden seien. Er fragte auf welches Grundstück sich die Festlegung der Grundstücksmindestgröße beziehe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich dabei um das ehemalige Gewerbegrundstück handele, das eine Gesamtgröße von rd. 2.200 qm aufweise. Dieses solle in drei Grundstücke mit einer Mindestgröße von jeweils 600 qm aufgeteilt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stimmte Herrn Weber inhaltlich darin zu, dass eine solche Festsetzung grundsätzlich nicht gut sei, ebenso wie die Festsetzung von First- und Traufhöhe, in diesem Falle aber plausibel begründet werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass durch die Freigabe der Hauptfirstrichtung immer noch eine gewisse Individualität erreicht werden könne. Zudem äußerte er Verständnis für die Bedenken der Ausschussmitglieder, machte aber nochmals deutlich, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Genehmigung des Generationenparks und auch für die Veräußerung des bisherigen Spielplatzgrundstückes als Wohnbaugrundstück notwendig sei.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass er in diesem Falle der Verwaltung zustimme, da die topographische Lage tatsächlich ein bedeutender Grund für die vorgenommenen Festsetzungen sei.

Er fragte, wie der Planer auf eine Straßenbreite von 6 m gekommen sei. Er habe selbst die Straße nachgemessen und sei dabei stellenweise nur auf 3,20 m gekommen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er davon ausgehe, dass der Planer hier einen Mittelwert zugrunde gelegt habe. Die Gemeinde Rosendahl habe das Bahngelände erworben, auf dem auch noch ein Regenwasserkanal verlegt werden müsse. Dabei sei dann geplant, die Straße insgesamt durch einen Schotterstreifen zu verbreitern, so dass man in diesem Bereich mindestens auf 5 m kommen werde.

 

Ausschussmitglied Espelkott regte an, dass man über ein absolutes Halteverbot in diesem Bereich nachdenken solle.

 

Bürgermeister Niehues stimmte dem zu und erklärte, dass es hierzu aber der Zustimmung des Kreises Coesfeld bedürfe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, warum die Gemeinde Rosendahl in einem Wohngebiet Stellplätze ausweisen müsse, wenn doch jeder Bauherr verpflichtet sei, Stellplätze auf seinem Grundstück auszuweisen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass in jedem Wohngebiet zusätzlich zu den Grundstücksstellplätzen weitere Stellplätze auch für den Besucherverkehr ausgewiesen werden müssten.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass es hierzu keine Vorschriften und auch keine genauen Zahlen gebe. Im Rahmen eines Bebauungsplanes sollte man aber zusätzliche Stellplätze berücksichtigen, sonst plane man an der Realität vorbei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob man nicht den jeweiligen Grundstückseigentümern die Pflicht zur Bereitstellung zusätzlicher Stellplätze auferlegen könne.

 

Bürgermeister Niehues verwies darauf, dass laut Bebauungsplan vor jeder Garagenzufahrt 5 m frei zu halten seien, was einem Stellplatz entspreche.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte weiter, wie viele Parkplätze bei einem Reihenhauskomplex bereitgestellt werden müssten.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb antwortete, dass für jede Wohneinheit ein Stellplatz gefordert werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf war der Ansicht, dass die Gemeinde mit der Bereitstellung von Stellplätzen zusätzlich zu dem von jedem Grundstückseigentümer geforderten Stellplatz einen Luxus biete, der nicht unbedingt notwendig sei. Nach den planerischen Vorgaben besitze die Straße eine Breite von 8 m. Da müsse es doch möglich sein, auch auf der Straße zu parken.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass 8 m Straßenbreite beidseitige Gehwege beinhalte.

 

Ausschussmitglied Espelkott verwies auf seine zu Beginn mitgeteilte Vermessung der Straßenbreite und bezweifelte, dass die Straße an irgendeiner Stelle auch mit Gehwegen tatsächlich 8 m breit sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies auf mögliche Probleme bei den Rettungswegen hin, wenn die Straße tatsächlich so eng sei und bat hierzu um eine entsprechende Überprüfung.

 

Ausschussmitglied Everding fragte, ob eine Beschlussfassung am heutigen Tage unbedingt notwendig sei. Sie wünsche sich zur Klärung offener Fragen zunächst eine Ortsbesichtigung.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Ortsbesichtigung vor der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses möglich sei.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass mit dem Ratsbeschluss am kommenden Tag zunächst nur die öffentliche Auslegung beschlossen werde, es werde ja noch kein Satzungsbeschluss gefasst. Daher könne man im Zweifelsfall eine Beschlussfassung auf später verschieben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte den Antrag, die Festsetzung einer Grundstücksmindestgröße aus dem Bebauungsplan zu streichen und die Traufhöhe auf 6 m und die Firsthöhe auf 10 m festzulegen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass die SPD-Fraktion den Bebauungsplan grundsätzlich ablehnen werde, solange nicht schriftlich nachgewiesen werde, dass der Kreis Coesfeld die Aufstellung des Bebauungsplanes gefordert habe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verwies auf den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Weber und erklärte, dass er sich aufgrund dieser möglichen Änderung nicht in der Lage sehe, heute über den Verwaltungsvorschlag zu entscheiden.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass bei den gewünschten Veränderungen möglicherweise doch ein komplett neues Verfahren eröffnet werden müsse, was dann zu einer deutlichen Zeitverzögerung führen werde.

 

Bürgermeister Niehues bot aber dennoch an, diesen Tagesordnungspunkt im September erneut zu beraten, wenn die Ausschussmitglieder sich am heutigen Tage so schwer damit tun würden.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass er eine Abstimmung am heutigen Tage für notwendig halte. Die Fakten für eine mögliche Bebauung müssten endlich geschaffen werden so dass die Familie Vielhauer endlich Planungssicherheit bekomme.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt riet dringend von einem Beschluss am heutigen Tage ab. Laut Flächennutzungsplan könne im Innenbereich ohnehin gebaut werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bat an dieser Stelle um eine Sitzungsunterbrechung zur internen Beratung.

 

Die Sitzung wurde daraufhin vom Ausschussvorsitzenden Schenk von 20:06 Uhr bis 20:12 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte anschließend, dass die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen wolle.

 

Ausschussmitglied Schaten teilte mit, dass er aufgrund der strikten Festsetzungen den Verwaltungsvorschlag ablehnen werde.

 

Ausschussmitglied Everding erklärte, dass sie wie Herr Espelkott für den Verwaltungsvorschlag stimmen werde.

 

Ausschussvorsitzender Schenk ließ sodann über den zuvor vom Fraktionsvorsitzenden Weber gestellten Antrag abstimmen, die Festsetzung der Grundstücksmindestgrößen zu streichen, sowie die Traufhöhe auf 6 m und die Firsthöhe auf 10 m festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:                       2 Ja Stimmen

                                                            6 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: