Der geänderte Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/433 zu den Anlagen I bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/433 beigefügte geänderte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:                         18 Ja Stimmen

                                                                8 Nein Stimmen


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 4. Juli 2012.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er zwar in der gestrigen Ausschusssitzung „die Schlacht verloren“ habe aber dennoch nicht aufgeben wolle. Er kritisiere nach wie vor die Festlegung der Grundstücksmindestgrößen über den Bebauungsplan sowie die seiner Ansicht nach zu niedrige Trauf- und Firsthöhe. Der Planungs- Bau- und Umweltausschuss sei seiner Anregung auf Freigabe dieser Festsetzungen nicht gefolgt, weil eine zu große Verdichtung von Wohneigentum auf dem ehemaligen Gewerbegebiet befürchtet werde. Er sei aber der Ansicht, dass man hier lediglich „Einzelhäuser“ hätte festsetzen können, um z.B. den Bau von Reihenhäusern zu verhindern. Er finde es einfach nicht richtig, dass junge Bauwillige gezwungen würden, sich an Festsetzungen zu halten, mit denen man schon vor 50 Jahren gebaut habe. Er beantrage eine gezielte Abstimmung über die fraglichen Festsetzungen.

 

Ratsmitglied Espelkott stellte fest, dass man zu diesem Thema bereits lange beraten und dabei festgestellt habe, dass in diesem Baugebiet besondere topografische Gegebenheiten zu berücksichtigen seien. Er stimme Herrn Weber grundsätzlich zu, dass eine weitgehende Freigabe von Festsetzungen in neuen Baugebieten erfolgen solle, nicht aber für das Baugebiet „Am Spielberg“.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stimmte Herrn Weber ebenfalls grundsätzlich zu. Er nehme aber auch die Befürchtungen der dortigen Anwohner, mit denen er noch am vorherigen Abend gesprochen habe, sehr ernst. Demnach könnte auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück ohne die geplanten Festsetzungen ein riesiges Gebäude entstehen. Daher wolle die CDU-Fraktion in diesem einen Fall dem Verwaltungsvorschlag folgen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse konstatierte, dass die SPD-Fraktion bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ein Lückenschluss in diesem Baugebiet auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich gewesen wäre, wenn man die Festsetzung im Flächennutzungsplan insbesondere für das Grundstück Vielhauer von „Außenbereich“ in „Innenbereich“ geändert hätte. Eine Bebauung entlang der Straße würde das Erscheinungsbild des gewachsenen Wohngebietes nicht verändern. Ein Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Spielberg“ sei nicht notwendig. Deshalb werde die SPD-Fraktion gegen den Bebauungsplan stimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er Herrn Branse durchaus in einigen Punkten Recht gebe, aber die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes hier grundsätzlich in Ordnung sei, die Auflagen bzw. Festsetzungen aber nicht. Er schlug nochmals vor, auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück nur Einzelhäuser zuzulassen, dafür aber in einzelner Abstimmung über die von ihm zuvor monierten Festsetzungen der Grundstücksgröße sowie der Trauf- und Firsthöhe zu entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Meier teilte mit, dass die FDP-Fraktion sich der Stellungnahme von Herrn Weber anschließe. Sie halte einen Bebauungsplan grundsätzlich für notwendig, wolle aber möglichst wenig Festsetzungen treffen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte fest, dass sogar die gewünschte Lärmschutzwand für das Grundstück Vielhauer in den Bebauungsplan aufgenommen worden sei. Eine Kennzeichnung des Gewerbegrundstückes, die nur den Bau von Einzelhäusern zulasse, halte er für sinnlos, da dann ja auch der Bau eines Mehrfamilienhauses möglich sei. Er halte es für richtig, dass das Grundstück in mehrere Parzellen unterteilt werde.

 

Bürgermeister Niehues gab Herrn Weber in Bezug auf Neubaugebiete uneingeschränkt Recht, nicht aber für das Baugebiet „Am Spielberg“. Der Vorschlag von Herrn Branse, eine Bebauung entsprechend der vorhandenen Bebauung zu ermöglichen, würde dazu führen, dass alle neuen Häuser entlang der Straße gebaut werden müssten. Das ehemalige Gewerbegrundstück wäre dann aufgrund seiner Größe von über 2.200 qm nicht zu vermarkten. Bei der jetzigen Planung habe man die Möglichkeit einer Südwestausrichtung vorgesehen, um die Sonne optimal auszunutzen. Zudem habe man bereits in der gestrigen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses festgestellt, dass durch die bereits vorhandene Wohnbebauung und die sehr enge Straße ein Parkplatzproblem entstehen könne. Es sei notwendig gewesen, auch die Interessen der Einwender abzuwägen, so dass er die jetzige Fassung des Bebauungsplanes für die richtige halte, um allen Interessen gerecht zu werden.

Seine Äußerung  in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, dass man mit den vorgegebenen Trauf- und Firsthöhen „gerade noch ein Haus“ bauen könne, müsse er heute revidieren. Er habe sich nochmals mit dem Thema befasst und festgestellt, dass man mit einer Traufhöhe von 4 m und einer Firsthöhe von 9 m bei geschickter Planung immer noch ein größeres Wohnhaus bauen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wendete ein, dass er das Argument der zu geringen Parkplatzanzahl nicht gelten lassen wolle. Ebenso sei er der Ansicht, dass eine Firsthöhe von 10,50 m keine Einbuße für einen schon vorhandenen Wohneigentümer darstelle. Der Hinweis von Herrn Mensing bezüglich der Grundstückseinteilung sei wohl richtig, aber die Größe von 600 qm störe ihn, da er der Ansicht sei, dass eine solche Größe aufgrund der hohen Kostenbelastung nicht gut zu vermarkten sei.

 

Dem widersprach Bürgermeister Niehues, da es genug Beispiele für die Nachfrage nach größeren Grundstücken gebe. Dies sei z.B. bereits Thema in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Februar 2012 gewesen, als es um die Vergabe von mehreren Baugrundstücken an einen Interessenten gegangen sei.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Weber, die Festlegung der Grundstücksmindestgröße auf 600 qm zu streichen, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja Stimmen

                                                            17 Nein Stimmen

                                                              4 Enthaltungen

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Weber, die Firsthöhe auf 10,50 m festzusetzen, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja Stimmen

                                                            18 Nein Stimmen

                                                              3 Enthaltungen

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Weber, die Traufhöhe auf 6 m festzusetzen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja Stimmen

                                                            18 Nein Stimmen

                                                              3 Enthaltungen

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Fraktionsvorsitzender Branse war der Ansicht, dass die Gemeinde Rosendahl mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes nur dem Besitzer des Gewerbegrundstückes zu seinen wirtschaftlichen Interessen verhelfe.

 

Der Rat folgte letztlich dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: