Dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/418 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 1. vereinfachte Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/418 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         24 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

 

Ratsmitglied B. Kreutzfeldt war zu dieser Abstimmung nicht anwesend.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 4. Juli 2012.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: