Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil
Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13
und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung,
entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/419 beigefügten Entwurf als
Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 4. Juli 2012.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau-
und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: