Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 2

Der Antrag von Herrn Hubert Hüwe auf Beseitigung der Bäume an der Legdener Straße im Ortsteil Holtwick wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:                         24 Ja Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 

Bürgermeister Niehues teilte dem in der Sitzung als Zuhörer anwesenden Antragsteller, Herrn Hüwe, anschließend mit, dass ein erneuter Antrag auf Beseitigung der Bäume sinnlos sei und nicht mehr auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werde, da man mit der heutigen Abstimmung zu einem eindeutigen abschließenden Ergebnis gekommen sei.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/440, in der die bisherige Verfahrensweise dargestellt worden sei. In dem der Sitzungsvorlage beigefügten Antrag habe Herr Hüwe ausdrücklich eine Entscheidung des Rates beantragt, so dass er darum bitte, keine Verweisung an den zuständigen Ausschuss vorzunehmen, sondern in der heutigen Sitzung über den Antrag zu entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verwies auf die lange Vorgeschichte dieses Antrages. Der Wunsch einiger Anlieger, die Bäume zu entfernen, bestehe schon seit längerer Zeit. Von Seiten der Gemeinde seien sämtliche Argumente, die für die Entfernung der Bäume sprächen, gründlich geprüft bzw. seien Gefahrenquellen beseitigt worden. Ein von der Gemeinde bestellter Gutachter habe für rd. 10.000 € festgestellt, dass die Bäume keine Gefahr für die dort verlegten Leitungen darstellen. Ebenso seien seitens der Gemeinde Gefahrenstellen auf den Gehwegen beseitigt worden. Mehr könne dazu nicht getan werden. Zudem glaube er nicht, dass eine Mehrheit der Holtwicker Bürger für die Beseitigung der Bäume sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde den Antrag von Herrn Hüwe ablehnen.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es seit der letzten Eingabe durch Herrn Hüwe keine neuen Erkenntnisse gebe. Mit dem von der Gemeinde in Auftrag gegebenen kostenpflichtigen Gutachten sei man dem Antragsteller bereits sehr entgegen gekommen. ER plädiere daher ebenso dafür, den Antrag von Herrn Hüwe abzulehnen.

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: