Sitzung: 05.07.2012 Rat
Kämmerer Isfort
teilte mit, dass es von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage gegeben habe, ob es für die Festsetzung von
Abwassergebühren basierend auf der Menge der versiegelten Flächen für
verschiedene Unternehmen in der Gemeinde Sonderregelungen gebe, die zu Lasten
der übrigen Gebührenzahler gingen.
Er könne diese
Frage grundsätzlich mit „Nein“ beantworten, allerdings gebe es rechtliche
Tatbestände, die dazu führten, dass Versiegelungsflächen bei der
Gebührenbemessung nicht berücksichtigt würden. Dies gelte z.B., wenn
Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück verbleibe und nicht in den
öffentlichen Kanal abgeleitet werde oder wenn eine direkte Einleitung in
ortsnahe Gewässer erfolge.
Ferner sei z.B. bei
einer Neuansiedlung im Gewerbegebiet Eichenkamp eine
Regenwasserbehandlungsanlage installiert worden, die dazu führe, dass nicht
alle versiegelten Flächen berücksichtigt würden.
Fraktionsvorsitzender
Weber bat darum, diese Information über die Presse weiterzugeben, um
anderslautenden Gerüchten entgegen zu treten.
Bürgermeister
Niehues bat die anwesende Pressevertreterin, Frau Demmer, sich diesbezüglich an
Kämmerer Isfort zu wenden.
Kämmerer Isfort
ergänzte, dass er gerne bereit sei, bei einem konkreten Verdachtsfall eine
Überprüfung durchzuführen.