Kämmerer Isfort teilte mit, dass es von der  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage gegeben habe, ob es für die Festsetzung von Abwassergebühren basierend auf der Menge der versiegelten Flächen für verschiedene Unternehmen in der Gemeinde Sonderregelungen gebe, die zu Lasten der übrigen Gebührenzahler gingen.

Er könne diese Frage grundsätzlich mit „Nein“ beantworten, allerdings gebe es rechtliche Tatbestände, die dazu führten, dass Versiegelungsflächen bei der Gebührenbemessung nicht berücksichtigt würden. Dies gelte z.B., wenn Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück verbleibe und nicht in den öffentlichen Kanal abgeleitet werde oder wenn eine direkte Einleitung in ortsnahe Gewässer erfolge.

Ferner sei z.B. bei einer Neuansiedlung im Gewerbegebiet Eichenkamp eine Regenwasserbehandlungsanlage installiert worden, die dazu führe, dass nicht alle versiegelten Flächen berücksichtigt würden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bat darum, diese Information über die Presse weiterzugeben, um anderslautenden Gerüchten entgegen zu treten.

 

Bürgermeister Niehues bat die anwesende Pressevertreterin, Frau Demmer, sich diesbezüglich an Kämmerer Isfort zu wenden.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass er gerne bereit sei, bei einem konkreten Verdachtsfall eine Überprüfung durchzuführen.