Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die Gebührennachkalkulation 2011 sowie die Prognose für das Jahr 2012 für den Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/442.

 

Ausschussmitglied Fedder verwies auf die Anlage II zur Nachkalkulation (S. 4). Hier sei unter dem Punkt 1. „Verteilung Aufwand Kläranlage“ der jährliche Niederschlag im 5-Jahresdurchschnitt mit 916 ltr./m² angegeben. Im Vorjahr seien an dieser Stelle 850 ltr./m² ausgewiesen worden. Er fragte, wie es zu den unterschiedlichen Werten komme.

 

Frau Brömmel erklärte, dass für den 5-Jahresdurchschnitt immer die letzten 5 abgerechneten Jahre zugrunde gelegt werden. Bei dem aktuellen Wert sei das Jahr 2011 bereits mit in die Berechnung eingegangen.

 

Ausschussmitglied Fedder stellte fest, dass sich dadurch alle anderen zu berechnenden Werte verschieben und nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar seien.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es eine übliche Vorgehensweise sei, bei einer Kalkulation von bekannten Zahlen auszugehen. Grundsätzlich werde von einem 5-Jahresdurchschnitt ausgegangen, der bei der endgültigen Abrechnung jeweils aktualisiert werde. Das gelte natürlich auch für die Niederschlagsmengen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse kritisierte, dass die Zugrundelegung des 5-Jahresdurchschnitts seiner Ansicht nach willkürlich sei.

 

Kämmerer Isfort entgegnete, dass der 5-Jahreswert doch jedes Jahr aktualisiert werde, so dass man rückblickend mit tatsächlichen Zahlen arbeite.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bezweifelte noch immer, dass damit ein realer Wert zugrunde gelegt werde, da jede wetterbedingte Schwankung dabei miteingerechnet werde.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass es Richtlinien gebe, die verlangten, dass der Wahrscheinlichkeitsmaßstab so festgelegt werden müsse, dass er nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum wahrscheinlichen Wert stehe. Es müsse ein Hilfswert für die Kalkulation zu Grunde gelegt werden. Für die Gemeinde Rosendahl würden die konkreten Niederschlagsmengen an den Kläranlagen gemessen. Er sehe nicht, wie das System an der Stelle noch weiter verbessert werden könne.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass bei größeren Niederschlagsmengen auch höhere Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung entstünden, weil mehr Wasser gepumpt und durch die Kläranlagen gereinigt werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erklärte, dass eine Nachkalkulation doch genau zu dem Zweck durchgeführt werde, im Nachhinein die konkreten Werte mit den prognostizierten Werten abzugleichen.

 

Ausschussmitglied Fedder war noch immer der Ansicht, dass die Aktualisierung von Werten in der Nachkalkulation keine Überprüfung der ursprünglichen Kalkulation zulasse.

 

Kämmerer Isfort machte nochmals deutlich, dass eine höhere Niederschlagsmenge zu einem Mehraufwand führe und deshalb Auswirkungen auf die Verteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser haben müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass mit der Aktualisierung des 5-Jahresdurchschnitts die Kalkulationsgrundlagen geändert worden seien.

 

Kämmerer Isfort entgegnete, dass es nicht möglich sei, von schlechteren Werten auszugehen. Man habe hier die Situation, dass unter Einbeziehung des Jahres 2011 für das die Gebühren erhoben werden, eine Nachkalkulation aufgestellt werde.

 

Ausschussmitglied Schubert verwies auf die Anlage I (S. 1) und fragte, wie in der Zeile 8 „Klärschlammentsorgung“ die deutliche Differenz zwischen der Kalkulation für 2011 in Höhe von 91.360 € und der Nachkalkulation in Höhe von 115.750,56 € zustande gekommen sei.

 

Frau Brömmel erklärte, dass diese Summe durch zusätzlichen Aufwand bei der Klärschlammabfuhr entstanden sei, weil zusätzliche Fahrten und Ausbringungen erforderlich gewesen seien.

 

Die Nachfrage von Ausschussmitglied Schubert, ob sich dieses dann im Folgejahr wieder relativiere, beantwortete Kämmerer Isfort mit Ja.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, ob es dann nicht sinnvoll sei, für alle laufenden Kosten einen Durchschnittswert der letzten Jahre zu Grunde zu legen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass man hier die realen Werte ansetzen müsse, z.B. die Haushaltsansätze, die von den jeweiligen Fachämtern vorgelegt würden.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte weiter, ob es in der Anlage I (S. 1) in der Zeile 19 „Sonstige Sach- und Dienstleistungen“ möglicherweise zu einem Verrutschen der Zahlen nach rechts gekommen sei.

 

Frau Brömmel erklärte, dass bei dieser Position alle Kostenstellen genau zugeordnet werden konnten. Es sei Zufall, dass die Zahlen im Vergleich mit den anderen Positionen so aussähen, als seien sie nach rechts verrutscht.

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, wie es in der Anlage I (S. 1) in der Zeile 23 „Zins.-Anteil“ zu der Differenz beim Zinsanteil gekommen sei.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass dies unter anderem durch im Haushalt veranschlagte Maßnahmen bedingt sei, die noch nicht in vollem Umfang getätigt worden seien, wie z.B. der Umbau des Regenrückhaltebeckens auf der Kläranlage in Holtwick. Eine spätere Fertigstellung führe auch zu einer späteren Verzinsung.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte wieso in der Anlage I (S. 2) in der Zeile 46 „Andere sonstige Ordentliche Erträge“ in der Kalkulation für 2011 kein Betrag, dafür aber in der Nachkalkulation ein Betrag von 37.876,40 € berücksichtigt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich dabei um die Abwasserabgabe 2011 für die Kläranlage Osterwick handele, deren Erstattung beantragt worden sei, weil die Gemeinde hohe Investitionen in die Erneuerung der Elektro-, Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik (EMRS) getätigt habe. Unter der Prämisse, dass die Abwasserwerte um 20 % verbessert würden, sei diese Abgabe bereits erstattet worden. Diese um 20 % verbesserten Abwasserwerte müssten aber noch über ein Messprogramm von 6 Monaten Dauer nachgewiesen werden. Falls aber die Werte nicht erreicht würden, müsse die Abwasserabgabe für 2011 nachgezahlt werden. Dies könne durchaus eintreten, da aufgrund der neuen Einleitungserlaubnis für die Kläranlage Osterwick bereits niedrige Werte gelten würden, die nicht so einfach nochmals um 20 % gesenkt werden könnten.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass vor einigen Jahren schon einmal die Frage aufgekommen sei, ob man eine Erstattung an die Gebührenzahler weiterleiten könne. Dies war jedoch nicht möglich, weil eine Abrechnung bereits erfolgt war. In diesem Fall sei die Erstattung in 2011 für 2011 geleistet worden, so dass eine evtl. Rückzahlung an die Gebührenzahler möglich sei, vorausgesetzt, die geforderten Abwasserwerte werden erreicht. 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: