Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/453 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/453.

 

Bürgermeister Niehues bat die Ausschussmitglieder in ihren Unterlagen auf der Seite 3 der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ den 2. Absatz „Für die Flurstücke Nr. 29…und Nr. 30…..Mischgebiet festgelegt wird“ zu streichen, weil diese Erläuterung bereits auf der Seite 1 der Begründung stehe.

Die Begründung werde im Original der Sitzungsvorlage ausgetauscht.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: