Der in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 zugeleitete Entwurf der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/460.
Kämmerer Isfort erläuterte anhand einer Power Point Präsentation (Anlage III) den Jahresabschluss der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2011.
Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: