Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Der in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 zugeleitete Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Rosendahl sowie der Entwurf der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 – 2014 werden gemäß § 81 in Verbindung mit 59 Abs. 2 GO NRW zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/462.

 

Kämmerer Isfort erläuterte anhand einer Power Point Präsentation (Anlage IV) den zugeleiteten Entwurf für den Nachtragshaushalt 2012. Er erläutert die gesetzlichen Grundlagen und erklärte, dass allein Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts geführt hätten, wobei sich die Lage nach seiner Mitteilung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Juni 2012 inzwischen noch dreimal weiter verschlechtert habe, aktuell sogar noch am heutigen Tage, so dass er diese Zahlen nicht mehr in den Nachtragshaushalt habe einarbeiten können.

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: