Ausschussmitglied Förster erkundigte sich, ob es richtig sei, dass die Schausteller nicht nur schon drei Wochen vor der Kirmes sondern auch noch zwei Wochen danach ihre Wohnwagen im Bereich des Droste-Hülshoff-Weges abstellen und ob dafür eine Stellplatzgebühr entrichtet werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er davon ausgehe, dass die Schausteller ihre Wohnwagen rd. 2 Wochen abstellen dürfen. Dies sei kostenfrei. Er werde aber bei Herrn Stauvermann nachfragen, ob es eine weitergehende Regelung gebe.