Ausschussmitglied Schulze Baek verwies auf die im Zuge des Ausbaus der Stichstraßen im Neubaugebiet „Niehoffs Kamp“ und des Ortsrandweges „Wiedings Stegge“ angelegten sehr hohen Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung und fragte, ob diese Höhe so in Ordnung sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Höhe von den Anliegern ausdrücklich so gewünscht und von Herrn Wübbelt nochmals überprüft worden sei. Bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h könnten die Schwellen von Kraftfahrzeugen ohne Probleme passiert werden. Allerdings sei von einem Rollstuhlfahrer beklagt worden, dass die Bodenschwellen zu hoch gepflastert wurden und deshalb kaum überwunden werden können. Daher habe man sich entschlossen, im Bereich der Schwellen zusätzlich einen Teil der Bankette zu pflastern, um den Rollstuhlfahrern ein Umfahren zu ermöglichen.

 

Ausschussmitglied Hemker erklärte, dass die Steigung der Schwellen so steil sei, dass er sich nicht vorstellen könne, dass Fahrzeuge mit Spoiler die Schwellen gefahrlos passieren könnten.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass vor den Schwellen in Kürze durch zusätzliche Fahrbahnmarkierungen nochmals deutlich auf die „Tempo-30-Zone“ hingewiesen werden solle.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, warum man hier nicht einfach mit „Berliner Kissen“ gearbeitet habe. Dann hätte man nicht nur Rollstuhlfahrern sondern auch Fahrradfahrern eine uneingeschränkte Durchfahrt ermöglicht.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses seiner Ansicht nach nur eine provisorische Lösung gewesen wäre.