Herr Vielhauer fragte, wie oft möglicherweise noch eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes erfolgen werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass nur bei gravierenden Einwendungen, die eine Bebauungsplanänderung erforderlich machten, eine erneute Auslegung erfolgen müsse.

Bei Einwendungen, die nicht berücksichtigt werden müssten, sehe er kein Problem. Er könne aber nicht ausschließen, dass noch einmal Änderungen vorgenommen werden müssten, hoffe aber auch, dass ein Ende des Verfahrens in Sicht sei.

 

Herr Vielhauer fragte weiter, ob mit der erneuten Auslegung nun wiederum eine Frist von 3 Monaten verbunden sei, in der er nicht wisse, ob er sein Grundstück bebauen könne oder nicht.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte, dass der Gesetzgeber Fristen vorgebe, die einzuhalten seien.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck erklärte, dass er guter Hoffnung sei, dass inzwischen alle Einwendungen berücksichtigt seien und keine neuen Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen werden müssten.