Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Nein: 7

1.)   Im Hinblick auf die Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl wird festgelegt, dass beginnend mit dem Schuljahr 2013/14 an jeder Rosendahler Grundschule maximal 2 Eingangsklassen gebildet werden dürfen.

Sollte die maximal zulässige Schülerzahl für die Bildung von 2 Eingangsklassen an einer bzw. mehreren Schulen überschritten werden, sind überzählige Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der Regelungen der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule bzw. der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule durch die jeweilige Schulleitung an eine andere Grundschule zu verweisen.

 

2.)   Falls weniger als 6 Eingangsklassen insgesamt gebildet werden dürfen, ist für das jeweilige Schuljahr bezüglich der in jedem Ortsteil maximal zu bildenden Eingangsklassen eine Einzelfallentscheidung zu treffen.


Abstimmungsergebnis:                         7 Nein Stimmen

 

Der Beschlussvorschlag war damit abgelehnt.

 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt betonte anschließend, dass sich die Ablehnung der SPD-Fraktion nicht gegen Frau Fuchs richte, sondern gegen das geplante Gesetz.

 

Ebenso stellte Fraktionsvorsitzender Mensing klar, dass die Ablehnung der WIR-Fraktion sich gegen die möglicherweise negativen Auswirkungen des Gesetzes richte und nicht gegen die Verwaltung.

Er bitte darum, dass neue Informationen zu diesem Thema an die Fraktionen weitergegeben werden.


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/463 und bat zunächst um eine Erläuterung und Stellungnahme seitens der Verwaltung.

 

Frau Fuchs erklärte, dass als Grundlage für die Sitzungsvorlage die Beratungsvorlage des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes im Landtag gedient habe. Man gehe davon aus, dass die endgültige Verabschiedung des Gesetzes nach der 2. Lesung am 7. November 2012 erfolgen und ab dem Schuljahr 2013/2014 umgesetzt werde. Das der Sitzungsvorlage beigefügte Eckpunktepapier informiere über die geplanten Änderungen. Sie habe sich über die dazu eingegangenen Stellungnahmen im Internet informiert, in denen gefordert würde, dass die Mindestschülerzahl einer Grundschule auf 90 oder weniger Schüler begrenzt werden solle und dass der jahrgangsübergreifende Unterricht nicht unbedingt am Hauptstandort eines Schulverbundes stattfinden müsse. Keine der Stellungnahmen gehe auf die Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl ein, die aber gerade für die Gemeinde Rosendahl mit ihren drei Grundschulstandorten möglicherweise problematisch werden könne.

Frau Fuchs erläuterte im Folgenden die wichtigsten Punkte aus der Sitzungsvorlage, wie z.B. die Staffelung der Klassengrößen, wobei eine Überschreitung unzulässig, eine Unterschreitung aber durchaus möglich sei. Ebenso wies sie darauf hin, dass nach dem Gesetzentwurf die Kommunale Klassenrichtzahl bei der Klassenbildung in den Grundschulen zu beachten sei.  

 

Bürgermeister Niehues bat Frau Fuchs, anhand von Beispielen die möglicherweise auftretenden Probleme bei der Klassenbildung zu erläutern.

 

Frau Fuchs erklärte, dass nach dem jetzigen Stand der Dinge im nächsten Schuljahr kein Problem bei der Klassenbildung entstehen werde. Aber schon eine mögliche Rückstellung oder der Zuzug von Schülern vor dem Stichtag für die Eingangsklassenbildung könne problematisch werden. Sollten z.B. 4 Schüler mehr im Ortsteil Darfeld angemeldet werden und nur ein Schüler weniger im Ortsteil Osterwick, würden eigentlich 7 Klassen benötigt, um alle Kinder wohnortnah zu beschulen. Nach der Kommunalen Klassenrichtzahl dürften aber nur 6 Eingangsklassen gebildet werden, so dass Schüler aus einem Ortsteil im anderen Ortsteil beschult werden müssten.

 

Die Frage vom Ausschussvorsitzenden Steindorf, nach welchen Parametern die Kinder dann aufgeteilt würden und wer diese Entscheidung treffen müsse, beantwortete Frau Fuchs damit, dass die Schulleitungen diese Entscheidung treffen müssen.

 

Frau Lyding teilte mit, dass sie von Frau Dr. Henry die Information erhalten habe, dass eine Entscheidung gemeinsam vom Schulträger und den Schulleitungen getroffen werden solle.

 

Frau Fuchs bestätigte dieses und erklärte, dass nach den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule die Schulleitungen in Absprache mit dem Schulamt und dem Schulträger die Entscheidung treffen sollen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er ein echtes Problem erst im Schuljahr 2017/2018 sehe, wenn im Ortsteil Osterwick die Schülerzahlen auf 30 Schüler zurückgingen. Daher sehe er keinen Sinn darin, bereits heute eine Entscheidung dazu zu treffen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing war ebenso der Ansicht, dass man über ein noch nicht verabschiedetes Gesetz wohl diskutieren könne, aber nicht die Notwendigkeit einer Beschlussfassung am heutigen Tage gegeben sei. Er sehe deutlich, dass das Gesetz in seiner geplanten Form negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben werde. Er hoffe darauf, dass die Forderung für die Mindestschülerzahl für einen eigenständigen Standort einer Grundschule herabgesetzt werde, so dass der Standort Darfeld auf jeden Fall erhalten werden könne, zumal NRW in Bezug auf die Mindestschülerzahlen deutlich über dem Durchschnitt von 86 Schülern in den anderen Bundesländern liege. Insbesondere im Schuljahr 2016/2017 müssten eigentlich in allen Ortsteilen jeweils 2 Klassen, also insgesamt 6 Klassen gebildet werden, die Kommunale Klassenrichtzahl gebe aber die Bildung von insgesamt nur 5 Klassen vor. Die WIR-Fraktion werde dem vorgelegten Beschlussvorschlag nicht zustimmen, weil eine Verabschiedung des Gesetzes noch nicht erfolgt sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärte, dass die CDU-Fraktion sich den Ausführungen von Herrn Mensing anschließe. Er halte die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von derzeit 24,0 auf 22,5 mit der damit verbundenen Bereitstellung von rd. 1.700 neuen Lehrerstellen für einen „frommen Wunsch“, der noch lange nicht umgesetzt sei. Daher sehe er keine Notwendigkeit für eine Beschlussfassung.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf schloss sich seinen Vorrednern an und begründete dies auch damit, dass ein evtl. notwendiger Schulverbund zwischen Osterwick und Darfeld dazu führen würde, dass ein exakt gleiches Schulkonzept, in diesem Fall der jahrgangsübergreifende Unterricht, anzuwenden sei. Im Ortsteil Darfeld sei dieses Konzept zwingend notwendig, im Ortsteil Osterwick halte er es für „unsinnig“. Er fordere daher die Verwaltung auf, in der nächsten Ratssitzung die Zuständigkeitsordnung so zu ändern, dass die komplette Fragestellung in den Zuständigkeitsbereich des Schul- und Bildungsausschusses falle. Sollte sich der gesetzliche Rahmen tatsächlich so ändern, dass bis zum 15. Januar eine Entscheidung getroffen werden müsse, schlage er gegebenenfalls eine Sondersitzung vor.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass es vor einigen Wochen im Kreishaus eine Veranstaltung des Schulamtes unter Leitung von Frau Dr. Henry gegeben habe. Dabei sei deutlich gemacht worden, dass die Schulleitungen keine verbindlichen Anmeldungen für konkrete Schulstandorte mehr entgegen nehmen sollten.

Damit der Ausschuss frühzeitig über evtl. auftretende Probleme informiert werde, habe er das Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Er wolle sich später nicht vorwerfen lassen, er habe Informationen nicht rechtzeitig weiter gegeben. Gerne sei er bereit, eine Sondersitzung anzuberaumen.

Falls gewünscht, könne aber nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes auch eine Änderung der Zuständigkeitsordnung erfolgen. Er betonte, dass auch er mit dem geplanten Gesetz nicht glücklich sei und forderte die Fraktionen auf, ihren Unwillen in Düsseldorf zu äußern.

 

Ausschussmitglied Schaten fragte, in welcher Weise man in Düsseldorf auf die Problematik aufmerksam machen könne, da doch Rosendahl sicher nicht die einzige Kommune sei, die davon betroffen sei. Falsch sei es sicherlich, sich darauf zu verlassen, dass andere das Problem ansprächen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erklärte, dass sowohl der stellvertretenden Ministerpräsidentin Löhrmann als auch dem Regierungspräsidenten Klenke diese Misstände bereits bekannt seien. Allen Schulpflegschaften, Lehrerverbänden und Fraktionen stünden Wege offen, ihren Unmut zu bekunden, bzw. Verbesserungen vorzuschlagen. Auch die Möglichkeit von Resolutionen, wie sie im Kreisgebiet in Bezug auf die Offene Ganztagsschule bereits unterwegs seien, stehe zur Verfügung.

 

Frau Lyding ergänzte abschließend, dass sie bezüglich des anstehenden Anmeldeverfahrens verunsichert gewesen sei und sich noch einmal bei Frau Dr. Henry über die Vorgehensweise informiert habe. Mit der Anmeldung einer/eines Schülerin/Schülers an einer der Grundschulen in Rosendahl sei noch keine Zusage der Aufnahme an der jeweiligen Schule verbunden. Der bisherige Anmeldebogen müsse daher nicht geändert werden. Wohl aber sollten die Eltern ausdrücklich mündlich darauf hingewiesen werden, dass eine Anmeldung an einer Schule nicht zwingend mit einer Aufnahme an dieser Schule verbunden sei.

 

 

Ausschussvorsitzender Steindorf ließ sodann über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen: