I.       Der Kreis Coesfeld wird beauftragt, sämtliche in der Gemeinde Rosendahl für die Schülerbeförderung bestehenden Linienverkehre zum Ende des Schuljahres 2012/13 zu kündigen.

II.      Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche in der Gemeinde Rosendahl für die Schülerbeförderung bestehenden Freistellungsverkehre zum Ende des Schuljahres 2012/13 zu kündigen.

III.    Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamte Schülerbeförderung für die Rosendahler Schülerinnen und Schüler zu den Rosendahler Schulen ab dem Schuljahr 2013/14 für einen Zeitraum von 5 Jahren als Freistellungsverkehr neu auszuschreiben.


Abstimmungsergebnis:                         7 Nein Stimmen

 

 

Der Beschlussvorschlag war damit abgelehnt.

 

 

Ausschussvorsitzender Steindorf schlug abschließend vor, zunächst am „runden Tisch“ zu einer Meinungsfindung zusammenzukommen, dabei von den Erfahrungswerten anderer Kommunen zu partizipieren und das Thema evtl. in einem Jahr wieder zur Beratung auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

 


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/464.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt wies auf die Erläuterung zum Freistellungsverkehr auf der zweiten Seite der Anlage I hin, wonach diese Verkehre von den Vorschriften des Personenbeförderungsverkehrs befreit seien. Er fragte, ob es tatsächlich so sei, dass dann jede Person zur Fahrzeugführung und Schülerbeförderung eingesetzt werden könne.

 

Herr Tranel erklärte, dass sich die Formulierung auf Seite 2 der Anlage I auf die Beförderungspflicht beziehe, die den öffentlichen Personennahverkehr betreffe. Im Sonderlinienverkehr (Schülerspezialverkehr) sei diese Pflicht schon abgeschwächt und beim Freistellungsverkehr gebe es diese Pflicht gar nicht. Das führe dazu, dass im Freistellungsverkehr Fahrten nach Bedarf durchgeführt werden könnten, wohingegen der öffentliche Linienverkehr verpflichtet sei, jede planmäßige Fahrt durchzuführen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte noch einmal nach, ob jede beliebige Person als Fahrzeugführer für die Schülerbeförderung eingesetzt werden dürfe, so dass z.B. seitens des Unternehmers ein Kleinbus mit 8 Sitzen eingesetzt werden könne, ohne dass der Fahrer im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sei.

 

Herr Tranel erklärte, dass dies tatsächlich gerade im ländlichen Raum oftmals so gehandhabt werde.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf Seite 3 der Sitzungsvorlage. Der Aufstellung unter Punkt IV. könne man entnehmen, dass die Kosten der Schülerbeförderung in den letzten Jahren ständig gestiegen seien. Diese Kostensteigerung in 2011 und 2012 sei insbesondere auf die Änderung der Rechtsgrundlage im Jahr 2011 zurückzuführen (siehe Anlage III zur Sitzungsvorlage).

Er wolle zwar nicht der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Legden Rosendahl vorgreifen, gehe jedoch davon aus, dass die Verbundschule in eine Sekundarschule umgewandelt werde. Die Sekundarschule sei eine Ganztagsschule, was zur Folge habe, dass an drei Tagen mindestens bis 15 Uhr Unterricht stattfinde. Dies bedeute, dass zunächst sowohl die Verbundschüler am frühen Nachmittag als auch die Sekundarschüler um 15.00 Uhr bzw. bei der Nutzung der freiwilligen Nachmittagsangebote noch später nach Hause befördert werden müssten, was zu einer Kostensteigerung führen werde.

Diese Punkte hätten die Verwaltung veranlasst, über eine komplette Neuorganisation der Schülerbeförderung nachzudenken. Er könne zwar nicht versprechen, dass durch eine Neuausschreibung der Schülerbeförderung tatsächlich Einsparungen erreicht würden, sehe aber nach 35 Jahren ohne große Veränderungen hier die Möglichkeit, den Schülerverkehr transparenter und bedarfsgerechter zu gestalten. Zudem habe auch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coesfeld im Rahmen einer Prüfung angeregt, über eine Ausschreibung für den Schülerverkehr nachzudenken.

 

Herr Tranel erklärte, dass die Kosten für die Schülerbeförderung durch die Entwicklung der Schullandschaft auf jeden Fall steigen würden. Für den öffentlichen Personennahverkehr werde es immer schwieriger, kostengünstig zu planen. Bereits jetzt sei es notwendig, ab der 5. Unterrichtsstunde fast stündlich ein Fahrangebot für eine überschaubare Zahl von Schülern bereit zu halten. Der demografische Wandel sei für den öffentlichen Personennahverkehr eine bittere Angelegenheit, die man nicht wegdiskutieren könne. Nicht nur der Kreis Coesfeld, sondern das gesamte Münsterland beschäftige sich inzwischen mit der Kostenfrage.

Bisher sei der Linienverkehr die günstigste Variante gewesen und man könne noch immer nicht sagen, welche Lösung tatsächlich wirtschaftlicher sei. Je nach den gesetzten Prioritäten könne man bei allen vorgestellten Varianten für die Schülerbeförderung Vor- und Nachteile finden.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die Einnahmen durch andere Fahrgäste bei den Ortslinien verschwindend gering seien. In den letzten 2 Jahren habe man lediglich 2,80 Euro eingenommen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigte sich, wie eine Ausschreibung durchgeführt werden müsste.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass Herr Tranel die Gemeinde zwar unterstützen werde, ein großer Teil der Arbeit durch die Verwaltung jedoch selbst durchgeführt werden müsste. Da voraussichtlich europaweit ausgeschrieben werden müsse, sei es sinnvoll, sich dabei anwaltlich vertreten zu lassen. Für die Beauftragung eines Anwalts müssten ca. 5.000 € im Haushalt 2013 eingestellt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob durch den Freistellungsverkehr zusätzliche Personalaufwendungen in der Verwaltung zu erwarten seien.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass für die Durchführung der Ausschreibung sicher zunächst zusätzlicher Personalaufwand entstehe. Wenn der Freistellungsverkehr aber erst einmal organisiert sei, werde kein zusätzliches Personal benötigt. Bei der Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des Freistellungsverkehrs entfalle die aufwendige Bestellung von Fahrkarten, wodurch Verwaltungsaufwand eingespart werden könne. Letztlich gehe er aber davon aus, dass insgesamt kein Personal eingespart werde.

 

Frau Fuchs berichtete anschließend von ihren Erfahrungen mit dem Freistellungsverkehr für die Schülerbeförderung aus ihrer Tätigkeit bei der Gemeinde Metelen. Auch sie gehe davon aus, dass bei einer Umstellung auf Freistellungsverkehr letzlich kein zusätzlicher Aufwand im Personalbereich erforderlich sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck monierte, dass der Sitzungsvorlage nicht zu entnehmen sei, ob und in welcher Höhe durch die Umstellung auf Freistellungsverkehr Kosten gespart werden könnten. Ihm falle es schwer, auf dieser Grundlage einen Beschluss zu fassen.

Er regte an, auf den Kreis zuzugehen und mit der RVM in Verhandlungen zu treten. Eventuell könne man sich auch mit anderen Kommunen zusammentun, um hierdurch eine bessere Verhandlungsposition zu erreichen.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er nicht sagen könne, ob und in welcher Höhe Kosten gespart werden könnten, da ihm nicht bekannt sei, wie ein Unternehmer kalkuliere. Durch eine bedarfsgerechte Organisation der Schülerbeförderung müssten aber nach seiner Auffassung Einsparungen möglich sein.

 

Herr Tranel wies darauf hin, dass sich bereits mehrere Kommunen im Südkreis mit diesem Thema beschäftigt hätten, u.a. die Stadt Olfen. Diese habe ihre Schülerbeförderung in Zusammenarbeit mit dem Kreis und dem Regionalverkehr Westmünsterland so umgestellt, dass sie sich mehr am tatsächlichen Bedarf orientiere. So könnten überflüssige Leerkilometer und lange Beförderungszeiten in den Schulbussen vermieden werden.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erläuterte, dass die Kündigungsfristen auch noch im Februar greifen würden. Zeitdruck sei somit momentan nicht gegeben. Auch ihm gefalle nicht, dass keine belastbaren Zahlen vorlägen. Darüber hinaus gefährde der vorgelegte Beschlussvorschlag möglicherweise den örtlichen Omnibusbetrieb.

Er schlage vor, auf Erfahrungswerte von Olfen und Havixbeck zurückzugreifen.

 

Ausschussmitglied Schaten fragte, ob die Kündigung der bestehenden Verträge zwingend zum Schuljahr 2013/14 erfolgen müsse.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dies nicht zwingend sei. Anlass für die Überlegungen zu einer Ausschreibung sei die beabsichtigte Umwandlung in eine Sekundarschule gewesen. Sollte heute kein Beschluss gefasst werden, so müsste der Haushaltsansatz 2013 entsprechend angepasst werden.

 

Ausschussmitglied Söller monierte ebenfalls, dass keine belastbaren Zahlen vorliegen würden. Durch den Beschluss würden möglicherweise Arbeitsplätze verloren gehen, da das örtliche Busunternehmen wahrscheinlich nicht mit anderen Anbietern mithalten könne  Er schlage daher vor, sich zunächst mit dem RVM und dem Busunternehmen zusammenzusetzen und zu beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass er bei einer Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen eines Freistellungsverkehrs von Einsparungen ausgehe. Zudem werde die Umwelt durch bedarfsgerechte Fahrten weniger belastet.  Er könne sich zwar mit dem vorgelegten Beschluss anfreunden, aber ihm sei es auch lieber, eine Entscheidung über konkrete Einsparmöglichkeiten zu treffen. Daher schlage er vor, die Angelegenheit spätestens in einem Jahr wieder auf die TO zu setzen, wenn es heute zu keiner Beschlussfassung komme.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf ließ sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: