Beschluss: geändert beschlossen

Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/473.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass sich seit der Antragstellung durch die CDU-Fraktion am 11. September 2012 eine Menge ereignet habe und viele Gespräche geführt worden seien. Ebenso habe man das Meinungsbild in der Bevölkerung zur Kenntnis genommen. Daher habe man den ursprünglichen Antrag überarbeitet und deutliche Änderungen vorgenommen, so dass er hoffe, heute eine Grundlage für die Beschlussfassung des Rates erarbeiten zu können. Unter anderem sei es nicht mehr geplant, die KGSt mit einem Gutachten zu beauftragen.

Er richte daher die kollegiale Bitte an die anderen Ausschussmitglieder, zu einem Konsens zu kommen.

Er verwies ferner auf seine Anfrage in der Ratssitzung am 27.09.12 zur Beteiligung von Personalrat und Mitarbeitern an der Entwicklung eines Personalkonzeptes. Bürgermeister Niehues habe dazu mitgeteilt, dass es sowohl ein Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat als auch mit den Fachbereichsleitern gegeben habe. Er sei der Ansicht, dass hier von vier verschiedenen Meinungen die Rede gewesen sei. Dies sei im Protokoll so nicht wiedergegeben worden. Er bitte darum, von der Gleichstellungsbeauftragten eine Darstellung ihrer Sicht der Dinge zu bekommen.

 

Gleichstellungsbeauftragte Roters betonte, dass ihre schriftliche Stellungnahme aus dem Monat August 2012 datiert sei und auf dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt basiere. Sie habe bereits seit  2 Jahren versucht, die Notwendigkeit der Erstellung eines Personalkonzeptes zu vermitteln, ohne dabei auf Gehör zu stoßen. Damit sich endlich etwas bewege, habe sie den Weg der schriftlichen Dokumentation ihres Anliegens gewählt. Der am 11. September 2012 von der CDU-Fraktion eingereichte Antrag ziele allerdings in die gleiche Richtung. Sie habe daher Wert darauf gelegt, dass ihre Stellungnahme der Sitzungsvorlage beigefügt werde, da diese ansonsten erst im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Dezember 2012 vorgelegt worden wäre.

Sie sei seit 25 Jahren bei der Gemeinde beschäftigt und seit 17 Jahren als Gleichstellungsbeauftragte tätig. Wer sie kenne, wisse, dass sie immer das Gespräch suche und keinen Konflikt. Allerdings habe sie bei der Sitzungsvorlage den Eindruck, dass zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung Fronten aufgebaut werden sollen.

Sie machte im Folgenden deutlich, dass das absolut nicht ihre Intention sei. Es sei nicht die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten, die Entscheidungsfreiheit des Bürgermeisters zu beschneiden. Dieser sei als Leiter der Verwaltung befugt, Entscheidungen zu treffen und müsse diese auch verantworten. Allerdings seien dieser Entscheidungsfreiheit dann Grenzen gesetzt, wenn es andere Gesetze gebe, die sein Handeln einschränkten. Sie finde es allerdings unangemessen, weiter auf dieses Thema einzugehen und bitte darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass sie eine andere Rechtsauffassung habe als der Bürgermeister. Sie setze in die heutige Sitzung die große Hoffnung, dass nach einer sachgerechten Beratung eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden werden könne. Sie wolle nun zur Frage von Herrn Steindorf kommen und ihre Sicht der Dinge noch einmal darlegen:

Sie sehe die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl in einer sich zuspitzenden kritischen Situation, weil einerseits die komplette Führungsriege der Verwaltung in kürzester Zeit altersbedingt ausscheiden werde bzw. schon ausgeschieden sei und andererseits eine Reduzierung der Fachbereichsleitungsstellen geplant sei, die zwangsläufig auch eine Verwaltungsumstrukturierung bedeute. Dazu komme eine Überalterung der Verwaltung, die sich durch alle Fachbereiche ziehe, das altersbedingte Wegbrechen großer Mitarbeiterbereiche, das Fehlen von Nachwuchskräften und das zu befürchtende Abwandern von Mitarbeiter/Innen sowie die möglicherweise erfolglose Suche nach neuem Personal. Sie sei mit der miserablen Finanzlage der Gemeinde Rosendahl bestens vertraut und sich dessen auch bewusst. Auch sie stelle sich, ebenso wie alle Mitarbeiter/Innen, der Verantwortung kein Geld für sinnlose Gutachten „aus dem Fenster“ zu werfen.

Es bedürfe einer gewissen Weitsicht, zu sehen, dass eine Investition aber auch zu einer Kostenreduzierung in der Zukunft führen könne. Eine Organisationsuntersuchung schaue sich zunächst genau an, welche Aufgaben in einer Gemeinde erfüllt werden, ohne dabei das vorhandene Personal zu berücksichtigen. Dies ermögliche einen objektiven Blick auf die Verwaltung und deren mögliche Reform. So eine Organisationsuntersuchung sei im Regelfall nur die Grundlage für ein Personalentwicklungskonzept. Erst danach werde überlegt, welches Personal für eine möglicherweise neu entwickelte Organisationsstruktur zur Verfügung stehe.

Eine solche Organisationsuntersuchung für die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes gebe es nicht und habe es für die Gemeinde Rosendahl auch bisher noch nie gegeben.

Dies halte sie für einen folgenschweren Fehler, denn jede Personalmaßnahme, insbesondere bei interner Ausschreibung und Besetzung ziehe im Dominoeffekt weitere Personalmaßnahmen nach sich. In einer solchen Lage könne sie die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann nicht beurteilen, wobei sich diese Beurteilung nicht auf den personellen Einzelfall beziehe, sondern auf die Gesamtstruktur. Als Gleichstellungsbeauftragte könne sie zwar keine externe Organisationsuntersuchung einfordern, wohl aber die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes. Ohne dieses könne sie weiteren Personalentscheidungen nicht zustimmen. Im Rahmen des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) müsse man nicht nur die Kosten allein prüfen, sondern auch die Notwendigkeit, der mit den Aufwendungen verbundene Nutzen sowie ein evtl. von der Gemeinde abzuwendender Schaden. Diese Prüfung sei bisher noch nicht erfolgt. Erst nach einer solchen Prüfung sollte man erneut die Kostenseite betrachten. Der Kämmerer habe in der Ratssitzung bereits die Frage, ob der Aufwand für ein externes Gutachten das HSK in Gefahr bringe, verneint. Als Gleichstellungsbeauftragte sei es ihre Pflicht, die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter/Innen zu gewährleisten. Ihr vorrangiges Anliegen sei es, dieser Pflicht angemessen nachkommen zu können. Daher biete sie weiterhin ihre Unterstützung bei der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes an, das dann gemeinsam mit der Verwaltungsführung, dem Fachpersonal und der Personalvertretung erarbeitet werden sollte. Sie appellierte zum Schluß an alle Anwesenden, die Aufgaben in und für die Gemeinde Rosendahl mit Sachverstand und Engagement wahrzunehmen und nicht so weiterzumachen wie bisher.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte fest, dass es wahrscheinlich dazu kommen werde, dass Personal abwandere, dabei auch hochwertiges Personal. Er fragte, ob es richtig sei, dass eine sehr kompetente Mitarbeiterin ihre Stelle zum Ende des Jahres gekündigt habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies richtig sei, wenn er die stellvertretende Leiterin der Finanzbuchhaltung meine.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilte mit, dass es im Beamtenrecht sogar die Pflicht gebe, einen Vorgesetzten auf mögliche Fehler aufmerksam zu machen. Vergleichbar sei die Situation der Gleichstellungsbeauftragten und des Bürgermeisters. Er halte daher die heutige Sitzungsvorlage für „grenzwertig“. Es werde deutlich, dass der Bürgermeister seine Entscheidungen ohne Mitsprache der Mitarbeiter treffen wolle. Er sei aber ebenfalls der Meinung, dass es dringend notwendig sei, die Aufgaben der Verwaltung zu analysieren und zu prüfen, wie eine wirtschaftliche Infrastruktur in Bezug auf die Aufgabenverteilung und den Personaleinsatz aussehen könne. Es sei notwendig, dass die Gemeinde sich so schlank wie möglich mache, um Einsparungen zu erreichen. Zwar sei ein externes Gutachten teuer, aber er halte es in diesem Fall für gut angelegtes Geld. Er betonte, dass er sich mit dieser Ansicht gegen seine eigene Fraktion wende, die ihm den Auftrag erteilt habe, die Erstellung eines Gutachtens für 25.000 € abzulehnen. Er sei daher froh, dass heute noch einmal eine Diskussion angeregt worden sei. Abschließend machte er seine Meinung deutlich, dass es nicht richtig sei, jemanden zur Gleichstellungsbeauftragten zu machen und später zu sagen, dass bestimmte Dinge sie nichts angingen.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Söller, ob er eine Frage an den Allgemeinen Vertreter Gottheil richten dürfe, wurde von Bürgermeister Niehues verneint.

 

Fraktionsvorsitzender Meier teilte mit, dass auch er heute mit einer schwierigen Meinungsvertretung für die FDP-Fraktion betraut sei. Man habe sich intensiv mit den Argumenten aus der letzten Ratssitzung beschäftigt und darüber diskutiert. Er selbst halte eine Organisationsuntersuchung für ausgesprochen sinnvoll, weil er glaube, dass dadurch Arbeitsvorgänge verbessert werden könnten. Die Mehrheit der FDP-Fraktion habe sich allerdings dagegen ausgesprochen. Er würde es daher begrüßen, diesen Antrag nochmals zurück an den Rat zu verweisen und dort mit einer personenbezogenen Abstimmung zu entscheiden.

 

Ausschussmitglied Reints erklärte, dass er sich zusammen mit Herrn Weber große Mühe gegeben habe, die Sicht der Dinge zu relativieren. Er persönlich sei der Meinung, dass es dem Bürgermeister obliege, seine Personalsituation in den Griff zu bekommen und dabei insbesondere auf die Loyalität der Mitarbeiter zu achten. Er selbst habe das in seinem Geschäft immer so gemacht und sei gut damit gefahren.

Sicher sei es einerseits interessant zu erfahren, zu welchen Ergebnissen ein externes Gutachten käme, andererseits stünde man dann in der Kritik, 25.000 Euro in Zeiten der Haushaltssicherung auszugeben. Zudem käme dann das Problem auf, die möglichen Ergebnisse dieses Gutachtens auch umzusetzen.

Die Mitglieder der Fraktion Bündnis90/Die Grünen seien der Ansicht, dass der Bürgermeister die Kompetenz behalten solle, selbst über sein Personal zu entscheiden. Dies entspreche dem realen Leben. Wer gut sei werde befördert und andere Mitarbeiter hätten die Möglichkeit hier nachzurücken.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob es richtig sei, dass offenbar noch nie zuvor in der Gemeinde Rosendahl ein Personalkonzept erstellt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass ein schriftliches Personalkonzept bislang nicht erstellt worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, warum dann ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt ein Personalkonzept erstellt werden solle. Er könne nicht ganz nachvollziehen, warum es so kritisch gesehen werde, dass die Anzahl der Fachbereiche von vier auf drei reduziert werden solle. Grundsätzlich gingen er und seine Kollegen/Kolleginnen davon aus, dass ein Personalentwicklungskonzept die grundsätzlichen Aufgaben der Verwaltung darlege und möglicherweise zu einer Verschlankung führen könne. Bei dem Antrag der CDU-Fraktion und den Ausführungen der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Roters höre sich das aber ganz anders an. Offenbar sei zwar der Wunsch nach der Erstellung eines Personalkonzeptes vorhanden, aber aus jeweils völlig anderen Perspektiven. Warum das zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich sein solle, erschließe sich ihm nicht.

 

Ausschussmitglied Rahsing fragte nach, inwieweit die Kosten für ein Organisationsgutachten das HSK der Gemeinde Rosendahl beeinflussen würden.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es nicht zu leugnen sei, dass das HSK durch die Kosten für ein Organisationsgutachten beeinflusst werde, allerdings nicht nachhaltig, da es sich um einmalige Kosten handele. Es sei richtig, alle Argumente für und wider eine entsprechende Ausgabe auf den Prüfstand zu stellen und dabei auch langfristig zu planen. Er selbst halte ein Organisationsgutachten für das klassische Instrument der Haushaltssicherung, da man auch mit einem langfristigen Konzept zur Sanierung des Haushaltes beitragen könne. Die Gemeindeprüfungsanstalt mache ihre Empfehlung für die Erstellung eines Organisationsgutachtens ja ebenso vor dem Hintergrund des HSK.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte fest, dass die Gemeindeprüfungsanstalt an mehreren Stellen die Notwendigkeit einer Organisationsuntersuchung deutlich festgestellt habe. Er fragte Bürgermeister Niehues, warum er dem Allgemeinen Vertreter Gottheil auf Bitte des Ausschussmitgliedes Söller zuvor nicht das Wort erteilt habe.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt lediglich eine Organisationsuntersuchung empfehle, aber nicht für zwingend notwendig halte.

Im Übrigen handele es sich um seine Kompetenz.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek verwies noch einmal darauf, dass der Antrag der CDU-Fraktion in erster Linie vor dem Hintergrund der Fluktuation im Bereich der Verwaltungsspitze gestellt worden sei. Es gehe hier noch nicht unbedingt um die Reduzierung von vier auf drei Fachbereiche.

 

Fraktionsvorsitzender Branse war der Ansicht, dass auch eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt zu beachten sei. Der Bürgermeister gehe ohnehin über viele der Empfehlungen hinweg. Er sei nach wie vor der Ansicht, dass ein externes Gutachten durchaus neue Ansätze aufzeigen könne und die dafür notwendigen Kosten gut angelegt seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass er noch immer der Meinung sei, dass der Wunsch nach der Aufstellung eines Personalentwicklungskonzeptes auf zwei verschiedenen Sichtweisen beruhe. Einerseits gehe es dabei um eine weitere Verschlankung der Verwaltung, andererseits spiele die Sorge eine Rolle, dass es durch eine Verschlankung zu einer höheren Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter kommen könne.

Die WIR-Fraktion habe im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Bereich Personalkosten nur eine leichte Steigerung vorgesehen. Er frage sich, ob dies mit der möglichen Forderung eines Personalentwicklungskonzeptes nach einer höheren Personalquote vereinbar sei, da ja die Gemeinde Rosendahl bekanntlich unter der durchschnittlichen Personalquote von vergleichbaren Kommunen liege. Ebenso sei es natürlich möglich, dass als Ergebnis eine weitere Reduzierung des Personals vorgeschlagen werde. Er sehe hier im Moment einfach nicht den dringenden Handlungsbedarf.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf betonte nochmals, dass die CDU-Fraktion den Antrag vor dem Hintergrund des Ausscheidens von allen Fachbereichsleitern gestellt habe, ohne dass ein Plan vorliege, wie dieses kompensiert werden solle.

Er stellte an dieser Stelle den Antrag, die Sitzung für eine Beratung zu unterbrechen.

 

Die Sitzung wurde von 19:48 Uhr bis 19:58 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die CDU-Fraktion bereits einen reformierten Antrag vorbereitet habe und sich durch den bisherigen Verlauf der heutigen Beratung auch bestätigt sehe, diesen nun vorzulegen (Anlage I). Er wünsche, zunächst darüber abzustimmen, diesen Antrag an den Rat zu verweisen.

Da als Begründung für den neuen Antrag die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten Frau Roters zugrunde gelegt werde, bitte er diese nochmals um eine Erläuterung.

 

Gleichstellungsbeauftragte Roters machte an einem Schaubild deutlich, dass man zunächst eine externe Organisationsuntersuchung durchführen müsse, aus der dann ein Personalentwicklungskonzept entwickelt werden könne. Die Organisationsuntersuchung sei ein längerer Prozess, der sich durch Interviews und Gespräche zu den Arbeitsaufgaben und –abläufen auszeichne. Er könne bis zu einem Jahr dauern. Erst danach könne die Verwaltung intern ein Personalentwicklungskonzept erstellen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf, der inzwischen den neuen Antrag der CDU-Fraktion allen Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form vorgelegt hatte, bat darum, den Text dahingehend zu ändern, dass „Organisationsgutachten mit Personalkonzept“ durch „Organisationsuntersuchung“ ersetzt werde. Er bitte darum, diesen Antrag an den Rat zu verweisen.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, über den neuen Antrag als „Beschlussfassung für den Rat“ abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bezweifelte, dass der HFA die Befugnis habe, diesen neuen Antrag als Beschlussvorschlag für den Rat zu fassen.

 

Kämmerer Isfort machte ergänzend darauf aufmerksam, dass einerseits die Mittel für eine Organisationsuntersuchung in den Haushalt 2013 eingestellt werden müssten und erst dann eine Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung einer Ausschreibung erfolgen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass er davon ausgehe, dass zunächst die Verabschiedung eines rechtsgültigen Haushaltes erfolge und danach die Ausschreibung erfolgen solle. In der Zeit bis zur Ratssitzung könne man sich eine erweiterte Meinung über mögliche Kosten für eine Organisationsuntersuchung bilden. Er gehe davon aus, dass die Kosten deutlich geringer seien als das von ihm möglicherweise nicht ganz legitim eingeholte Angebot in Höhe von 25.000 € der KGSt.

 

Fraktionsvorsitzender Meier machte deutlich, dass er einer Verweisung dieses Antrags an den Rat nicht zustimmen könne, da die Beratungen in der FDP-Fraktion sich nur auf den Antrag vom 11. September 2012 bezogen hätten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass er wünsche, dass dieser Antrag komplett im Rat beraten und auch beschlossen werde.

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag abstimmen, den neuen Antrag der CDU-Fraktion an den Rat zu verweisen: 

 

Abstimmungsergebnis:                       5 Ja Stimmen

                                                            5 Nein Stimmen

 

Damit war der Antrag abgelehnt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass er mit diesem Ergebnis nicht einverstanden sei, da Bürgermeister Niehues das Anliegen der CDU-Fraktion nicht eindeutig formuliert habe.

 

Im Verlauf der darauf folgenden Diskussion verständigten sich die Ausschussmitglieder darüber, dass der neu vorgelegte Antrag der CDU-Fraktion als komplett neuer Antrag in den Rat eingebracht werden solle.

 

Bürgermeister Niehues bat darum, den CDU-Antrag mit der formulierten Textänderung neu einzureichen, da er diesen von sich aus nicht ändern wolle.

 

Eine weitere Beschlussfassung erfolgte nicht.

 

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte sodann den Antrag, den TOP 4 nö.S. abzusetzen, da der HFA nicht befugt sei, über diesen TOP zu beraten.

Ferner legte er einen schriftlichen Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des § 17 der Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl vor und begründete diesen. 

 

Fraktionsvorsitzender Meier beantragte daraufhin eine Sitzungsunterbrechung.

 

Die Sitzung wurde von 20:23 Uhr bis 20:28 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte anschließend mit, dass er heute ausschließlich die Absetzung des TOP 4 nö.S. beantrage.

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag abstimmen, den TOP 4 nö.S. abzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            4 Nein Stimmen