Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/483 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/483.

 

Ausschussmitglied Lembeck wies auf vertauschte Zahlen im 2. Abschnitt auf Seite 2 der Sitzungsvorlage hin. Es müsse heißen:

Die Eigentümer der angrenzenden Flurstücke 492 und 314 beabsichtigen, das gemeindliche Flurstück Nr. 491 je zur Hälfte zu erwerben.

 

Bürgermeister Niehues bedankte sich für den Hinweis und bat die Ausschussmitglieder um Änderung in ihren Unterlagen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: