Das Verfahren zur 1. Änderung der Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/487 beigefügten Satzungsentwurfes, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/487.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, warum man diese Sitzungsvorlage und die Sitzungsvorlage VIII/483 nicht zusammen beraten könne, da es doch um das gleiche Gebiet gehe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es sich um zwei verschiedene Bebauungspläne handele, die man einzeln beraten und beschließen müsse.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die betroffenen Flächen nacheinander von demselben Unternehmer erworben worden seien, so dass es hier zu einer Bebauungsplangrenzen überschreitenden Bebauung komme. Er lobte an dieser Stelle ausdrücklich die MitarbeiterInnen, die in kürzester Zeit die Sitzungsvorlagen für zwei Bebauungsplanänderungen erstellt hätten.

 

Auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Mensing, warum der Änderungsbereich im Plan kleiner sei als der Grundstücksbereich erklärte stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb, dass das Grundstück kleiner verkauft worden sei, als ursprünglich im Bebauungsplan ausgewiesen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass erst bei der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“ die Straße mit eingeplant worden sei, die zur Verkleinerung der Grundstücksgröße geführt habe.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: